Imame-Ausweisungen: VfGH weist Beschwerden ab

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat gestern die Beschwerden gegen die Ausweisung von Imamen der Moscheegemeinde Türkisch Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich (ATIB) abgewiesen.

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Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) begrüßte auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) das VfGH-Erkenntnis. Das zeige, dass die Regierung mit ihren Maßnahmen gegen den radikalen politischen Islam auf dem richtigen Weg sei, befand er in einer Aussendung.

Verbot der Auslandsfinanzierung bestätigt

Die Regelung betrifft vor allem Imame, also muslimische Seelsorger. Einige von ihnen wurden früher zum Beispiel aus der Türkei bezahlt.