Kickl: Stundenlohn für Flüchtlinge auf 1,50 Euro beschränken

Nach Ansicht von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) verdienen Asylwerberinnen und Asylwerber zu viel, wenn sie Hilfstätigkeiten während ihrer Grundversorgung erbringen. Kickl hat nun einen – der APA vorliegenden – Entwurf ausgeschickt, der den Stundenlohn mit 1,50 Euro beschränkt.

Der Hintergrund: Zu den insgesamt eher bescheidenen Möglichkeiten für Flüchtlinge, einer Beschäftigung nachzugehen, zählen Hilfstätigkeiten im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden bzw. zu den Kommunen gehörenden Einrichtungen. Das betrifft etwa Garten- und Hausarbeiten oder Transportdienste. Den Stundenlohn legte bisher die beauftragende Körperschaft fest. Maximal konnten monatlich 110 Euro plus 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied verdient werden, ohne Einbußen bei der Grundversorgung befürchten zu müssen.

„Keinesfalls mehr“

Kickl stört jedoch, dass manche Körperschaften aus seiner Sicht zu viel, nämlich mehr als für Zivil- und Grundwehrdiener, auszahlen – und zwar teils über fünf Euro pro Stunde. Daher sollen Asylwerber für die sogenannten Remunerantentätigkeiten nun 1,50 Euro pro Stunde erhalten, „keinesfalls mehr – und das österreichweit einheitlich“, schreibt Kickl in der Begründung der von ihm vorgelegten Verordnungsermächtigung, die am Montag für vier Wochen in Begutachtung geht.

Die Remunerantentätigkeiten haben für Flüchtlinge den Vorteil, dass sie sofort nach Asylantragsstellung möglich sind. Ansonsten muss man drei Monate warten, bis man eine Tätigkeit in einem Mangelberuf annehmen darf, das heißt etwa als Saisonnier im Tourismus oder als Erntehelferin bzw. Erntehelfer. Gleiches gilt für Tätigkeiten als Haushaltshilfe mit Dienstleistungsscheck oder als Selbstständiger.