Weniger Lohn für Asylwerber: Unterstützung von Kurz

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat gestern versichert, dass er den Entwurf für einen neuen Stundenlohn für Asylwerber unterstützt. „Der Innenminister geht hier abgestimmt mit uns vor. Ähnliches habe ich schon 2016 gefordert, mit der SPÖ war dies aber nicht zu machen“, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Der Entwurf gehe am Montag in Begutachtung, bekräftigte er.

Der Entwurf von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sieht vor, dass Asylwerber für sogenannte Remunerantentätigkeiten 1,50 Euro pro Stunde erhalten, „keinesfalls mehr – und das österreichweit einheitlich“, wie Kickl in der Begründung der von ihm vorgelegten Verordnungsermächtigung schreibt. Kurz hatte noch in seiner Funktion als Außen- und Integrationsminister im August 2016 verpflichtende gemeinnützige Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge gefordert.

Der Hintergrund: Zu den insgesamt eher bescheidenen Möglichkeiten für Flüchtlinge, einer Beschäftigung nachzugehen, zählen Hilfstätigkeiten im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden bzw. zu den Kommunen gehörenden Einrichtungen. Das betrifft etwa Garten- und Hausarbeiten oder Transportdienste. Den Stundenlohn legte bisher die beauftragende Körperschaft fest. Maximal konnten monatlich 110 Euro plus 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied verdient werden, ohne Einbußen bei der Grundversorgung befürchten zu müssen.

„Keinesfalls mehr“

Kickl stört jedoch, dass manche Körperschaften aus seiner Sicht zu viel, nämlich mehr als für Zivil- und Grundwehrdiener, auszahlen – und zwar teils über fünf Euro pro Stunde. Daher sollen Asylwerber für die „Remunerantentätigkeiten“ nun 1,50 Euro pro Stunde erhalten, „keinesfalls mehr – und das österreichweit einheitlich“, schreibt Kickl in der Begründung der von ihm vorgelegten Verordnungsermächtigung, die am Montag für vier Wochen in Begutachtung geht.

Remunerantentätigkeiten haben für Flüchtlinge den Vorteil, dass sie sofort nach Asylantragsstellung möglich sind. Ansonsten muss man drei Monate warten, bis man eine Tätigkeit in einem Mangelberuf annehmen darf, das heißt etwa als Saisonnier im Tourismus oder als Erntehelferin bzw. Erntehelfer. Gleiches gilt für Tätigkeiten als Haushaltshilfe mit Dienstleistungsscheck oder als Selbstständiger.