Sicherungshaft: VfGH-Präsidentin kritisiert Regierungspläne

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Brigitte Bierlein, übt leise Kritik an den Plänen der Regierung für eine Sicherungshaft für potenziell gefährliche Asylwerber. „Seit 1988 gilt in Österreich ein modernes Verfassungsgesetz, das eine Präventivhaft nicht kennt. Und das ist gut so“, sagte Bierlein in einem Interview für die Jubiläumsausgabe der „Presse am Sonntag“.

Andere europäische Länder hätten eine Art Sicherheitsverwahrung, „aber kein Verfassungsgesetz wie wir“, so Bierlein. Deshalb müsse sich die Regierung derzeit auch um die Zustimmung von SPÖ oder NEOS für eine Verfassungsmehrheit bemühen, sagt die VfGH-Präsidentin und betont, dass sie tagespolitische Kontroversen nicht kommentiere.

„Schätze Ad-hoc-Gesetzgebungen nicht sehr“

Reserviert reagiert die VfGH-Präsidentin auch darauf, dass die Regierung auf aktuelle Mordfälle Bezug nehme und die Gewichte etwas von der Freiheit in Richtung Sicherheit verschiebe: „Es gab tragische Fälle, aber ich schätze Ad-hoc-Gesetzgebungen nicht sehr.“

Den erst kürzlich ernannten Verfassungsrichter Michael Rami, der zuvor als Anwalt Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Innenminister Herbert Kickl (beide FPÖ) vor Gericht vertreten hat, verteidigt die Präsidentin. Rami habe inzwischen alle Mandate zurückgelegt.

„Er wird jedenfalls keine Politiker mehr vertreten, egal von welcher Partei. Wenn er es täte, müsste er sich in politisch relevanten Fällen für anscheinsbefangen erklären“, so Bierlein.