Neuer Ministeriumserlass für Sexualpädagogik an Schulen

Nach der Debatte über den christlichen Sexualkundeverein TeenSTAR hat das Bildungsministerium einen neuen Erlass zur Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen in der Sexualpädagogik herausgegeben. Lehrerinnen und Lehrer müssen künftig während der Einheiten in der Klasse bleiben, Eltern vorab über die Einbindung von Vereinen informiert werden.

Grundsätzlich ist die Vermittlung von Sexualpädagogik Sache des Lehrpersonals, wird in dem Erlass festgehalten. Aber: „Den einzelnen Lehrkräften steht es im Rahmen des Unterrichts frei, außerschulische Personen bzw. Organisationen in den Unterricht einzubinden, sofern die Einbindung ausschließlich im Zusammenhang mit dem Erarbeiten und Festigen des Lehrstoffs erfolgt, den rechtlichen Grundlagen entspricht und in der notwendigen Qualität erfolgt.“

Auslöser der Änderungen waren interne Schulungsunterlagen von TeenSTAR, in denen etwa natürliche Familienplanung und Verzicht auf Sex vor der Ehe propagiert wurden. Die sexuelle Orientierung wäre durch eine Kombination aus Therapie, Selbsthilfegruppen und Seelsorge veränderbar, Masturbation wäre schädlich. Der Verein selbst darf grundsätzlich an Schulen aktiv bleiben – solange er die im Erlass vorgegebenen Kriterien erfüllt. Bei einer Prüfung durch das Ministerium wurden die inkriminierten Stellen nicht gefunden.