Familienbeihilfe: Regierung verteidigt in EU-Brief Indexierung

Im von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren hat die Regierung die Kürzung der Familienbeihilfe für osteuropäische Kinder verteidigt. In ihrem gestern nach Brüssel übermittelten Antwortschreiben begründet Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) die Indexierung neuerlich mit dem unterschiedlichen Preisniveau. Eine Klage beim EuGH ist damit einen Schritt näher gerückt.

Die EU-Kommission hat am 24. Jänner ein Mahnschreiben nach Österreich geschickt, in dem die Indexierung der Familienbeihilfe als Diskriminierung abgelehnt wird. „Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse, und es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU“, sagte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen damals.

Denn mit Jahresanfang hatte Österreich die Unterstützung für Kinder im EU-Ausland und der Schweiz an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst, was für Osteuropa deutliche Kürzungen bedeutet. Mehr Geld gibt es dagegen für Kinder, die in Skandinavien, den Niederlanden oder der Schweiz leben.

Schreiben selbst nicht veröffentlicht

Bogner-Strauß hat ihre Antwort nach eigenen Angaben gestern nach Brüssel übermittelt. Das Schreiben selbst veröffentlicht die Regierung nicht. In einer Aussendung zeigt sich die Ministerin aber überzeugt: „Die von uns vorgebrachten Argumente zeigen klar, dass die Indexierung der Familienbeihilfe mit dem EU-Recht vereinbar ist.“

Die Regierung dürfte die Indexierung der Familienbeihilfe (und des ebenfalls 2019 eingeführten steuerlichen Familienbonus) entlang der schon bisher bekannten Linien rechtfertigen. Argumentiert wird, dass laut dem europarechtlichen Gleichbehandlungsgebot ungleiche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürften. Und ein stark unterschiedliches Preisniveau zwischen verschiedenen Ländern rechtfertige eine solche Differenzierung. Außerdem wird darauf verwiesen, dass den Briten im Fall des Verbleibs in der EU eine ähnliche Regelung zugebilligt worden wäre.