StVO-Novelle bringt neue Regeln für E-Scooter

Für E-Scooter werden künftig österreichweit die gleichen Regelungen gelten wie für Fahrräder. Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird in die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein neuer Paragraf 88b „Rollerfahren“ eingefügt. Der Verkehrsausschuss des Nationalrats billigte gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ).

Wer mit dem Roller fährt, muss das künftig auf dem Radweg tun, Gehsteige sind tabu. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. In diesem Fall gilt Schrittgeschwindigkeit. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien und NEOS, für die SPÖ sind noch einige Fragen offen, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist auf E-Rollern künftig verboten, das Alkohollimit liegt – wie für Radfahrerinnen und Radfahrer – bei 0,8 Promille. Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.