Registrierungspflicht für Forenposter soll ab 2020 gelten

Die Regierung will heute die Registrierungspflicht für Nutzer und Nutzerinnen von Onlineforen auf den Weg bringen. Zeitungen und auch Plattformen wie Facebook sollen verpflichtet werden, Namen und Adressen ihrer Nutzer zu speichern. Postings können damit zwar weiterhin unter Pseudonym verfasst werden, die Behörden sollen bei Bedarf aber auf die Identität der Nutzer zugreifen können.

Die Regierung propagiert die schon länger bekannten Pläne als „digitales Vermummungsverbot“ und als Maßnahme gegen Hasspostings im Netz. Experten haben allerdings schon im Vorjahr darauf hingewiesen, dass eine ähnliche Regelung in Südkorea gescheitert sei, und zwar u. a. deshalb, weil Hacker in die Server von Onlinemedien eingedrungen seien und so die Daten von Millionen Südkoreanern gestohlen hätten.

Unzensuriert.at nicht betroffen

Wie Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) heute im Ö1-Morgenjournal sagte, soll das Gesetz ab 2020 für alle Onlineplattformen gelten, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben oder die über 50.000 Euro Presseförderung beziehen.

Damit würde es – ein Beschluss im Herbst vorausgesetzt – also für die österreichischen Tageszeitungen gelten und auch für Plattformen wie Facebook und Twitter. Nicht betroffen wären kleinere Medien, darunter auch FPÖ-nahe wie Unzensuriert.at. Man wolle Start-up-Gründungen nicht behindern, so Blümel.

Ein Entwurf für das „Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz“ soll heute in Begutachtung gehen. Die Registrierung der User kann den Plänen zufolge etwa durch eine Identifizierung via Handynummer geschehen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.

Experte sieht Verfassungsprobleme

Der IT-Rechtsexperte Lukas Feiler von der Kanzlei Baker McKenzie verwies im „Standard“ allerdings auf mögliche Verfassungsprobleme. Der Plan verstößt aus seiner Sicht „sowohl gegen EU-Recht als auch gegen österreichische Grundrechte“. Das deshalb, weil die E-Commerce-Richtlinien der EU vorsehen, dass Dienstanbieter im Netz lediglich dem Recht des Herkunftslandes unterliegen.

Österreich dürfte ausländischen Anbietern keine strengeren Vorgaben machen als das jeweilige Heimatland. Sollten heimische Anbieter strenger behandelt werden als ausländische, würde das wiederum den Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Verfassung verletzten, so Feiler.