Junge Frau mit einem Laptop
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Upload-Filter

Rennen um die Supersoftware

Am Montag will die EU endgültig grünes Licht für ihre Urheberrechtsreform geben. Mit keinem Wort werden in der Neuregelung Upload-Filter erwähnt, doch in der aufgeladenen Debatte über das Thema spielten sie die zentrale Rolle. Fest steht, dass Plattformen künftig dafür sorgen müssen, dass nicht lizenziertes Material gar nicht erst den Weg ins Netz findet. Eine große Aufgabe, die auch zum lukrativen Geschäft werden könnte.

Künftig soll es die Pflicht von Plattformen wie YouTube sein, dafür zu sorgen, dass urheberrechtlich geschützte Werke, für die die Plattform keinen Vertrag mit den Rechteinhabern hat, gar nicht erst im Netz zugänglich sind. Damit soll die Kreativbranche gestärkt werden, heißt es von den Befürwortern. Vor allem von Kritikerinnen und Kritikern der Richtlinie wird befürchtet, dass in der Praxis aber nur automatisierte Aussiebverfahren dem neuen Urheberrecht gerecht werden können.

Ob Inhalte aber überhaupt entfernt werden müssen, ist nicht immer leicht zu entscheiden. Das österreichische Urheberrecht kennt gleich mehrere Ausnahmen: Zitate zu Zwecken der Kritik oder als Teil von Rezensionen sind ebenso ausgenommen wie Zitate als Teile von Karikaturen und Parodien. Und auch im neuen EU-Urheberrecht werden im umstrittenen Artikel 17 (früher: Artikel 13) ähnliche Ausnahmen genannt, die die Mitgliedsstaaten umsetzen sollen. Der Zusammenhang, in dem Inhalte online gestellt werden, spielt also eine ganz wesentliche Rolle.

Unterscheidung zwischen unzulässig und zulässig schwierig

IT-Rechtsexperte Lukas Feiler nennt im Gespräch mit ORF.at ein konkretes Beispiel: Ein Video, das sich mit dem Thema „Gewalt im Film“ beschäftigt, wird auf einer Videoplattform hochgeladen. Darin werden einige besonders gewalttätige, wenige Sekunden dauernde Ausschnitte aus dem Film gezeigt und kritisiert. Für den Rechtsanwalt handelt es sich dabei um ein zulässiges Zitat, die Plattform müsste das Video nicht löschen. Nicht zulässig wäre hingegen ein Video, in dem etwa nur entscheidende Momente eines Spielfilms gezeigt werden.

Dass ein Filter zwischen einem zulässigen und einem nicht zulässigen Zitat unterscheiden kann, hält Feiler für „nicht möglich“. Auch der „Spiegel“ berichtete zuletzt, dass entsprechend treffsichere Systeme noch gar nicht existieren – wenngleich automatisierte Filter allgemein nichts Neues für das Netz sind. Schon seit einem Jahrzehnt gibt es mit PhotoDNA einen von Microsoft mitentwickelten Algorithmus, der die Verbreitung von Kinderpornos verhindern soll. Bilder werden in einer Datenbank gespeichert und im Netz erkannt – selbst dann, wenn diese, zum Beispiel in Größe und Farbe, verändert wurden.

Screenshot eines gelöschen Videos auf youtube.com
Reuters/Dado Ruvic
Künftig sollen Plattformen wie YouTube Urheberrechtsverstöße aktiv verhindern

Systeme können Zusammenhänge nicht erkennen

Für PhotoDNA spielt dabei jedoch der Zusammenhang, in dem ein Bild online gestellt wurde, keine Rolle. Viel komplizierter wird es bei Themen, für die der Zusammenhang jedoch wesentlich ist – wie eben beim Urheberrecht. In den Debatten rund um Upload-Filter wurde dabei häufig Googles Content-ID-System erwähnt, das bei YouTube im Einsatz ist. Der Google-Filter springt auf urheberrechtlich geschützte Werke an und überlässt den Rechteinhabern die Möglichkeit, die Inhalte zu sperren oder an den Einnahmen mit zu verdienen.

Bisher, und das ist auch eines der Hauptargumente von Kritikerinnen und Kritikern, funktionierte Googles System aber nicht verlässlich: Einerseits gab es unzählige Fälle, bei denen Inhalte falsch erkannt und dadurch gesperrt wurden, andererseits war Content ID auch bei geschützten Werken nicht immer treffsicher. Die erlaubte Verwendung von Werken in Zitaten und Parodien kann Content ID ebenfalls nicht erkennen.

Hohe Kosten für Entwicklung und Nutzung

Ende Jahr 2018 bezifferte Google die Kosten des selbst entwickelten Filters mit rund 100 Millionen Dollar. Dass hinter automatisierten Urheberrechtsprüfungen viel Geld steckt, zeigt auch der Konkurrent Audible Magic. Die Nutzung des Systems, das etwa von Facebook, dem Videoportal Vimeo und Amazons Streamingplattform Twitch eingesetzt wird, kann ab 1.000 US-Dollar monatlich erworben werden – für manche Konzerne wird damit der Urheberrechtsverstoß zum guten Geschäft.

Bisher gibt es auch nur eine überschaubare Anzahl an Systemen zur automatischen Erkennung von Inhalten. Der „Spiegel“ zählte exemplarisch Entwicklungen aus den USA, Asien und Europa auf. Dominieren dürften momentan wohl Dienste aus den USA, allen voran Googles Content ID und Audible Magic.

Gutes „Lernmaterial“ als Voraussetzung

Wenn künftig der Kontext ins Spiel kommt, könnten die Systeme noch einmal deutlich teurer werden. Dann reichen einfache Algorithmen alleine nicht mehr, und maschinelles Lernen, ein Teilbereich der künstlichen Intelligenz, muss eingesetzt werden, wie auch das Fraunhofer-Institut gegenüber dem „Spiegel“ vermutete.

Dieser Vorgang ist jedoch nicht nur extrem rechenintensiv und dadurch allein schon teuer, vor allem hängt der Erfolg von entsprechendem „Lernmaterial“ ab. Um zum Beispiel Parodien als solche erkennen zu können, müsste das System zuerst genug Parodien „gesehen“ haben – das dürfte vor allem großen Plattformen vorbehalten bleiben. Ungenauigkeiten können aber auch dann noch auftreten.

Darüber hinaus weist Rechtsanwalt Feiler auf die fehlende „Toleranz“ momentaner und künftiger Systeme hin. Diese hätten eine „viel höhere Effektivität“ als die aktuelle Rechtsdurchsetzung. Damit wird außer Acht gelassen, dass manche Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz für den Urheber „nicht von Nachteil“ sind. Zwar werde das Urheberrecht „heute oft nicht eingehalten“, so Feiler, das trage aber auch zum „wertvollen kulturellen Austausch“ bei. Oft seien Netzphänomene wie Memes „eher Werbung als Nachteil“ für den Urheber.

Plattformen wollen Risiko minimieren

Die Befürworter der Reform sehen darin jedoch nicht nur die Kreativen, sondern auch „die Rechte der User“ gestärkt, sagte der Geschäftsführer des Verbands der Österreichischen Musikwirtschaft (IFPI Austria), Franz Medwenitsch, kurz nach Beschluss der Urheberrechtsreform im EU-Parlament. IT-Rechtsexperte Feiler sieht vor allem Plattformen einem „enormen Risiko“ ausgesetzt. Unklar sei für sie, wo die „Grenze“ liegt: „Wie viel muss ich machen?“ Im Zweifel wären sie gut beraten, eher „mehr als weniger“ Inhalte zu blockieren, denn: „Wenn ich zu streng bin, habe ich kein rechtliches Risiko“, so Feiler.

Grafik zeigt Abstimmungsergebnis
Europaparlament
Ende März wurde die Urheberrechtsreform mit 348 zu 274 Stimmen im EU-Parlament angenommen

Europäischer Rat stimmt am Montag über Reform ab

Am Montag wird der Europäische Rat jedenfalls über die Urheberrechtsreform abstimmen, die Zustimmung gilt trotz heftiger Debatten im Vorfeld nur als Formsache, nachdem zuletzt bereits das EU-Parlament dafür stimmte. Dennoch kündigte zuletzt die schwedische Regierung an, gegen die Richtlinie stimmen zu wollen.

Passiert die Urheberrechtsreform den Rat, liegt es an den einzelnen Mitgliedsstaaten, die Richtlinie umzusetzen. Dabei könnte es noch zu wesentlichen Änderungen kommen: So will in Deutschland die CDU, obwohl die Konservativen im EU-Parlament dafür stimmten, mögliche Upload-Filter nicht umsetzen.