Macron setzt umstrittenes „Anti-Randalierer-Gesetz“ in Kraft

Vor dem Hintergrund der „Gelbwesten“-Proteste hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ein umstrittenes „Anti-Randalierer-Gesetz“ in Kraft gesetzt. Damit dürfen Sicherheitskräfte bei Demonstrationen schärfer gegen mutmaßliche Gewalttäter und Vermummte vorgehen, wie heute aus dem französischen Amtsblatt hervorging. Beamte dürfen nun während Protesten ohne richterliche Anordnung Taschen und Autos durchsuchen. Die Anordnung durch einen Staatsanwalt genügt.

Vermummung verboten

Zudem stellt das neue Gesetz Vermummungen unter Strafe. Wer sein Gesicht bei einer Demonstration verhüllt, muss von nun an mit einem Jahr Haft und 15.000 Euro Geldstrafe rechnen.

Frankreichs Innenminister Christophe Castaner schrieb auf Twitter, das Gesetz beschütze „unsere Institutionen und Freiheiten“. Das französische Volk sei von „Unsicherheit und Gewalt“ bedroht.

Die neue Regelung soll den Sicherheitsbehörden dabei helfen, Gewaltausbrüchen bei den „Gelbwesten“-Protesten zuvorzukommen. Seit November 2018 gehen Regierungskritikerinnen und Regierungskritiker in Frankreich auf die Straße, um gegen soziale Ungleichheit zu demonstrieren. Auch wenn die Teilnehmerzahlen zuletzt rückläufig waren, stellen die Proteste für Macron die größte Herausforderung seiner Präsidentschaft dar.

Die französische Nationalversammlung hatte das „Anti-Randalierer-Gesetz“ im Februar auf den Weg gebracht, Mitte März billigte der von der konservativen Opposition beherrschte Senat die neue Regelung. Macron hatte daraufhin vor dem Verfassungsrat Einspruch eingelegt, um Kritikern in den eigenen Reihen entgegenzukommen – diese fürchten eine Einschränkung der Bürgerrechte.