Ungarn: Kindesentzug bei Impfpflichtverweigerung möglich

Ein strenges Urteil hat das ungarische Verfassungsgericht hinsichtlich der Einhaltung der Impfpflicht gefällt, berichteten Medien gestern. Kommen Eltern dieser Pflicht nicht nach, kann ihr Erziehungsrecht eingeschränkt und ihnen das Kind bzw. die Kinder vorübergehend entzogen werden, lautete die Entscheidung.

Das Verfassungsgericht entschied in einem konkreten Fall, in dem Eltern die Schutzimpfungen verweigerten und einem gerichtlich geforderten Erscheinen zu Impfungen nicht nachkamen. Die Vormundschaftsbehörde strengte ebenfalls ein Verfahren an, das über die Unterbringung der Kinder bei Pflegeeltern entschied.

Mutter flüchtete mit Kindern ins Ausland

Die Kinder konnten jedoch nicht von den Eltern getrennt werden, da die Mutter mit den Kindern ins Ausland flüchtete und trotz Haftbefehl bisher nicht gefasst wurde, berichtete das Internetportal Atv.hu.

Laut Meinung der Eltern würden fehlende Impfungen weder das Leben noch die Entwicklung der Kinder direkt gefährden. Ihr Einspruch hinsichtlich der „Verfassungswidrigkeit“ wurde seitens des Verfassungsgerichts nun abgelehnt.

Dieses verwies auf die Bedeutung der Schutzimpfungen im Zusammenhang mit der Steigerung der Widerstandsfähigkeit des Menschen gegen ansteckende Krankheiten und der Vorbeugung deren Verbreitung. In Ungarn gibt es bereits seit den 1960er Jahren eine Masernimpfpflicht, wobei die Impfpflicht inzwischen für zehn Erreger eingeführt wurde.