Mindestsicherung: UNHCR verstärkt Warnung vor Beschluss

Anlässlich der morgen stattfindenden Sitzung des parlamentarischen Ausschusses für Arbeit und Soziales warnte das UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR in einer Aussendung heute erneut vor dem Beschluss der vorliegenden Regierungsvorlage für ein Sozialhilfe-Grundgesetz, da diese sowohl gegen die Genfer Flüchtlingskonvention als auch gegen die EU-Qualifikationsrichtlinie verstoße.

UNHCR sieht eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung

Im Detail sehen die geplanten Regelungen vor, dass die komplette Sozialhilfe nur bezogen werden kann, wenn insbesondere bereits ziemlich gute Deutschkenntnisse (B1-Niveau) vorhanden sind. Aus Sicht von UNHCR stellt das für anerkannte Flüchtlinge eine versteckte Wartefrist und damit eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung dar.

Die Genfer Flüchtlingskonvention wie auch die EU-Qualifikationsrichtlinie legen jedoch ganz klar fest, dass Flüchtlinge und österreichische Staatsbürger in Bezug auf Sozialhilfe gleich zu behandeln sind.

„Rechtsvorgaben Rechnung tragen“

„Die Genfer Flüchtlingskonvention ist die wichtigste international gültige Rechtsgrundlage im Flüchtlingsschutz und ihre Bedeutung und Akzeptanz spiegeln sich ebenso im EU-Recht wider. Wir erhoffen uns von den Mitgliedern des Arbeits- und Sozialausschusses, diesen Rechtsvorgaben Rechnung zu tragen und die vorliegende Regierungsvorlage dementsprechend zu reparieren“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Ebenfalls besorgniserregend sind für UNHCR die Pläne, für subsidiär Schutzberechtigte noch deutlich niedrigere Beträge bei der Sozialhilfe vorzusehen und somit ihre Integrationschancen von Beginn an zu schmälern. Der UNHCR appelliert daher an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den vorliegenden Entwurf nochmals zu überdenken und die geplante Neuregelung im Einklang mit internationalem und europäischem Recht sowie mit Blick auf eine bestmögliche Integration von allen Schutzberechtigten umzusetzen.

Experten werden angehört

Die Parlamentsparteien nominierten für den Ausschuss Experten ihrer Wahl. Bei dem öffentlichen Hearing sind etwa Sozialrechtler Wolfgang Mazal (von ÖVP nominiert) und Arbeits- und Sozialrechtler Walter Pfeil (von SPÖ nominiert) geladen.

Die FPÖ schickt Elisabeth Bruckmüller vom Sozialministerium und den Verfassungsexperten Michael Schilchegger, Jetzt den Rechtspolitologen Nikolaus Dimmel und NEOS den Ökonomen Wolfgang Nagl. Die Volkspartei hat zudem den oberösterreichischen Landtagsdirektor Wolfgang Steiner aufgestellt, die SPÖ Sozialwissenschaftlerin Karin Heitzmann.

Mitte März hatte die Bundesregierung den Umbau der bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Sozialhilfe abgesegnet und eine Regierungsvorlage Richtung Parlament geschickt. Vergangene Woche trafen die Soziallandesräte zu einem Gespräch mit Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zusammen.

Harte Kritik von SPÖ

Die SPÖ-Vertreter hatten sich nach der Verhandlungsrunde schwer enttäuscht gezeigt. Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sprach von „demonstrativer Ignoranz“ und „Kaltherzigkeit“ der Regierungsseite. Außerdem zweifelte er die Verfassungskonformität des Gesetzes an, das aus seiner Sicht auch in einigen Punkten EU-rechtswidrig sei. Hartinger-Klein wiederum ortete „unglaubliche Fehlinterpretationen“, die jeglicher Grundlage entbehrten und „nur zur bewussten Verunsicherung der Bevölkerung“ dienten.

Zuletzt entspann sich eine Diskussion darüber, ob Spenden künftig die Sozialhilfe der Empfänger kürzten. Das Sozialministerium bestreitet das. Für die SPÖ geht Gegenteiliges „eindeutig“ aus dem Gesetzestext hervor. Einzige Ausnahmen seien „Härtefallklauseln“ oder wenn man einen „Sonderbedarf“ geltend machen könne.