D: Menschen mit Behinderung in Vollbetreuung dürfen wählen

An der Europawahl Ende Mai können in Deutschland auch Menschen mit Behinderung in Vollbetreuung teilnehmen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht entschied morgen in einem Eilverfahren, dass bisher geltende Wahlausschlüsse auf Antrag nicht anzuwenden sind. Die Oppositionsparteien Grüne, Linke und FDP hatten einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt, damit die betroffenen Menschen an der Wahl am 26. Mai teilnehmen können. Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung zunächst nicht.

Das Gericht hatte bereits Ende Jänner einen entsprechenden Wahlrechtsausschluss im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das höchste deutsche Gericht kippte damals den Ausschluss von Menschen mit Behinderung mit einem bestellten Betreuer sowie von Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Der Bundestag beschloss daraufhin im März zwar die Einführung eines inklusiven Wahlrechts, das aber nach dem Willen der Großen Koalition noch nicht für die Europawahl am 26. Mai gelten sollte. Deswegen zogen die Abgeordneten von Grünen, Linken und FDP vor das Bundesverfassungsgericht, um entsprechende Wahlausschlüsse im Europawahlgesetz noch vor der Wahl Ende Mai zu kippen.