„Schmähgedicht“: Böhmermann klagt Merkel auf Unterlassung

Begleitet von großem Medieninteresse verhandelt ein Gericht in Deutschland seit heute Vormittag über eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen die deutsche Kanzlerin Angela Merkel.

Der 38-jährige Fernsehmoderator will Merkel verbieten lassen, ihre Kritik an seinem umstrittenen Gedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu wiederholen. Die Kanzlerin hatte vor rund drei Jahren gesagt, die Verse seien „bewusst verletzend“. Wenig später hatte sie diese Äußerung aber als Fehler bezeichnet.

Das Urteil am Berliner Verwaltungsgericht soll noch heute fallen. Weder Merkel noch Böhmermann selbst erschienen vor Gericht, sondern ließen sich durch Anwälte vertreten.

Böhmermann löste diplomatischen Eklat aus

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei ausgelöst. Die türkische Regierung hatte rechtliche Schritte verlangt.

Die Regierung in Berlin machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte „ehrverletzende“ Verse des Gedichts zu wiederholen.