Gericht weist Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Merkel ab

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das deutsche Bundeskanzleramt und die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „bewusst verletzend“ zu kritisieren. Das Kanzleramt hatte sich aber ohnehin verpflichtet, das nicht zu wiederholen.

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei ausgelöst. Die türkische Regierung hatte rechtliche Schritte verlangt.

Die Regierung in Berlin machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte „ehrverletzende“ Verse des Gedichts zu wiederholen.