Deutsche Regierung beschloss strengere Abschieberegeln

Die deutsche Regierung hat heute Gesetze zur schnelleren Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, aber auch zur besseren Integration der in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Das Kabinett billigte nach Angaben der Regierung das auch in der Koalition umstrittene „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Innenminister Horst Seehofer (CSU).

Dieses sieht vor, die Möglichkeiten der „Sicherungshaft“ auszuweiten, also Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung leichter in Haft zu nehmen, und eine „Mitwirkungshaft“ einzuführen. Wegen eines Mangels an Plätzen für die Abschiebehaft sollen Abschiebekandidaten auch in regulären Strafanstalten untergebracht werden können – dieser Punkt stößt bei Flüchtlingshelferinnen und -helfern und der Opposition auf besonders scharfe Kritik.

Für Flüchtlinge, die ihre Identität verschleiern, soll dem Gesetzesentwurf zufolge der neue Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt werden. Wer nicht alles Zumutbare unternimmt, um einen Pass zu bekommen, kann ein Arbeitsverbot erhalten oder mit einer Wohnsitzauflage belegt werden.

Auch die Verhängung von Bußgeldern ist möglich. Eine ebenfalls vom Kabinett gebilligte Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht eine Erhöhung der Sätze für den persönlichen Bedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende von derzeit 135 auf 150 Euro vor.

Leichterer Zugang zu Sprachkursen

Einem weiteren Gesetz zufolge sollen Flüchtlinge, denen der Aufenthalt in Deutschland gestattet ist, nach neun Monaten Aufenthalt an einem Integrationskurs oder einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen können, wenn sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind.

Bisher können daran nur „Gestattete“ mit guter Bleibeperspektive teilnehmen. Das betrifft die Herkunftsländer Syrien, Eritrea, Somalia, Iran und Irak. Für „Geduldete“, die bisher ebenfalls bis auf eine kleine Gruppe keinen Zugang zur Sprachförderung hatten, werden nach sechs Monaten in der Duldung die berufsbezogenen Deutschkurse geöffnet.