Kassenreform: Vorarlberger AK geht vor Höchstgericht

Die Vorarlberger Arbeiterkammer (AK) hat ihre angekündigte Klage gegen die Reform der Sozialversicherung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf den Weg gebracht. Der Individualantrag, der über ein Innsbrucker Anwaltsbüro eingebracht wurde, umfasst 270 Seiten, berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“ (Samstag-Ausgabe).

„Zentraler Moloch in Wien“

„Die neue Krankenkasse löst die regionale Struktur der Gebietskrankenkassen auf und schafft einen zentralen Moloch in Wien“, bemängelte AK-Präsident Hubert Hämmerle (ÖAAB/FCG). In den Bundesländern wären somit keine substanziellen Entscheidungen mehr möglich. Zudem bringe sie keine einzige Leistungsverbesserung für die Versicherten. Auch stehe die nun eingeführte Parität zwischen Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern in krassem Gegensatz zum Prinzip der Selbstverwaltung, so Hämmerle.

Insgesamt müssen sich die Verfassungsrichter mit mehreren Anträgen gegen die Reform beschäftigen. Eingebracht wurden diese von diversen Gebietskrankenkassen und Arbeiterkammern in den Bundesländern sowie von der SPÖ.