Nulldefizit soll bis 2023 eingehalten werden

Die Regierung hat heute das Stabilitätsprogramm bis 2023 nach Brüssel geschickt. Wie am Wochenende angekündigt, rechnet Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) damit, dass das im Vorjahr erzielte Nulldefizit gehalten werden kann.

Die Regierungsspitze zeigte sich nach dem Ministerrat hocherfreut. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach angesichts dessen, dass keine neuen Schulden mehr eingemeldet werden, von einer „Trendwende“. „Seit 1954 erstmals keine neuen Schulden zu machen, das ist keine Selbstverständlichkeit“, ergänzte FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

Grafik zum Nulldefizit
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/Statistik Austria/BMF

„Sämtliche EU-Budgetvorgaben erfüllt“

Die Staatsschulden werden laut dem vom Ministerrat verabschiedeten Programm im Jahr 2023 erstmals seit dem EU-Beitritt unter die auf EU-Ebene vorgegebene 60-Prozent-Marke sinken. Auch das (um Konjunkturschwankungen und Einmaleffekte bereinigte) „strukturelle Nulldefizit“ soll ab 2021 erreicht werden.

„Bis zum Ende der Legislaturperiode werden so sämtliche EU-Budgetvorgaben als auch der Österreichische Stabilitätspakt und die nationale Schuldenbremse eingehalten werden“, heißt es im Bericht nach Brüssel.

Den im Vorjahr erstmals erreichten gesamtstaatlichen Budgetüberschuss von 0,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) will die Regierung heuer auf 0,3 Prozent ausbauen: Der Bund soll ein Nulldefizit erzielen, Länder und Sozialversicherungen Überschüsse beisteuern.

Ab 2022 keine Überschüsse mehr

Auch 2020 und 2021 soll es leichte Überschüsse geben. Im Jahr 2022 ist das – anders als bisher – nicht mehr vorgesehen. Der bisher für 2022 angekündigte Überschuss von 0,4 Prozent des BIP ist im aktuellen Stabilitätsprogramm einem Nulldefizit gewichen.

Neue Details der geplanten Steuerreform nennt das Programm nicht. Dafür sind bis 2022 noch 4,5 Mrd. Euro vorgesehen, die unter anderem in eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, der Lohn- und Einkommensteuer sowie in Entlastungen für Unternehmer fließen sollen. Zur Finanzierung verweist das Finanzministerium auf „Gegenfinanzierungsmaßnahmen und die erarbeiteten budgetären Spielräume“.