Sozialhilfe: Heizkostenzuschüsse werden nicht einberechnet

Die Koalition hat heute endgültig dargestellt, wie die Reform der Mindestsicherung genau aussehen wird. Der Abänderungsantrag sieht nun doch Ausnahmen für die Gewährung von Heizkostenzuschüssen sowie von Spenden vor.

So wird klargestellt, dass freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Die Ausnahme: Diese Leistungen werden bereits für einen ununterbrochenen Zeitraum von vier Monaten gewährt oder erreichen ein Ausmaß, das so groß ist, dass keine Leistungen der Sozialhilfe mehr erforderlich wären.

Ebenfalls festgelegt wird, dass Heizkostenzuschüsse nicht angerechnet werden. Zudem wird klargestellt, dass diese Zuschüsse, die allein der Abdeckung von Heizkosten gewidmet sind, auch weiterhin als Geldleistungen erbracht werden können.

Beschlossen wird die Reform der Mindestsicherung, die diese wieder zur Sozialhilfe macht, morgen im Nationalrat. Kernpunkt ist eine Reduktion der Leistung für jene, die über keine ausreichend guten Deutsch- oder Englischkenntnisse verfügen, bzw. für Familien mit vielen Kindern.

Caritas-Appell an Regierung

Caritas-Präsident Michael Landau appellierte indessen in einem offenen Brief an die Nationalratsabgeordneten, das Sozialhilfegesetz so nicht zu beschließen. Das Ziel jeder Reform müsse sein, dass es den Menschen danach besser geht und nicht schlechter, argumentierte Landau. Kinder- und Altersarmut müssten sinken, nicht steigen.

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