Nationalrat: Koalition beschließt Mindestsicherung

Auch die von der SPÖ beantragte „namentliche Abstimmung“ hat nichts am heutigen Beschluss der zur Sozialhilfe mutierten Mindestsicherung geändert. ÖVP und FPÖ nützten ihre Mehrheit, die drei Oppositionsparteien stimmten dagegen.

Was beschlossen wurde, ist ein Rahmengesetz, dem die Länder Ausführungsgesetze folgen lassen müssen. Die Vorgaben sind verbindlich, Spielraum haben die Länder im Wesentlichen bei den Wohnkosten und bei einem Bonus für Alleinerziehende.

Abzüge bei mangelnden Sprachkenntnissen

Das Rahmengesetz sieht grundsätzlich eine Maximalsumme in der Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes vor, das sind 885,47 Euro für 2019. Für Paare sind es zweimal 70 Prozent des Richtsatzes, das sind derzeit 1.239,66 Euro. 300 Euro müssen davon jedoch abgezogen werden, und zwar dann, wenn keine Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf Niveau C1 vorliegen. Den Ländern wird ein Wohnzuschlag von bis zu 30 Prozent ermöglicht.

Für Menschen mit Behinderung ist zwingend ein Bonus von 18 Prozent vorgesehen, Alleinerziehenden kann von den Ländern ein Plus von zwölf Prozent gewährt werden. Heizkostenzuschüsse werden ebenso wie Spenden nicht gegengerechnet, eine Gewährung führt also zu keiner Kürzung der Sozialhilfe.

Bestehen bleibt die Möglichkeit der Länder, auf das Vermögen der Betroffenen zuzugreifen. Es gibt aber Ausnahmen, so soll etwa ein Auto, das zur Fahrt in die Arbeit benötigt wird, ausgenommen sein. Zudem wird ein „Schonvermögen“ von 600 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes (rund 5.300 Euro) definiert, auf das kein Zugriff möglich ist. Zugleich wird die „Schonfrist“ für den Zugriff auf das Eigenheim bzw. die pfandrechtliche Eintragung im Grundbuch von sechs Monaten auf drei Jahre erhöht.