Nationalrat: Neue Regeln für E-Scooter

Der Nationalrat hat gestern mittels einer Änderung der Straßenverkehrsordnung, die gegen die Stimmen von SPÖ und Jetzt vereinbart worden ist, E-Scooter mit Fahrrädern gleichgestellt. Fahrer und Fahrerinnen haben damit die gleichen Rechte und Pflichten. Das heißt, sie können – wo vorgesehen – gegen die Einbahn fahren, dürfen aber nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Auch die Promillegrenze von 0,8 ist einzuhalten.

Grundsätzlich verboten wird, mit E-Scootern auf Gehsteigen unterwegs zu sein. Allerdings kann die Behörde durch entsprechende Verordnungen auch Gehsteige und Gehwege freigeben.

Berittene Polizei von Verbot ausgenommen

Ebenfalls geregelt werden mit der Novelle straßenverkehrsrechtliche Vorschriften für die berittene Polizei. „Organe der Bundespolizei als Reiter von Dienstpferden“ sollen ab 1. Juni vom Reitverbot ausgenommen werden. Leichenwagen wird die Nutzung der Rettungsgasse ermöglicht.

Die SPÖ erregte sich darüber, dass weiter keine Maßnahmen für Lkw-Verkehrssicherheit gesetzt würden. Konkret hätte man gerne ein Abbiegeverbot für Lkws ohne Abbiegeassistenten, das die Gemeinden verhängen können. Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) betonte, dass bereits am Montag eine entsprechende Novelle für ein Rechtsabbiegeverbot in Begutachtung gehen werde.

Novellierung des Bundesstraßen-Mautgesetzes

Ferner abgesegnet wurde eine Novellierung des Bundesstraßen-Mautgesetzes, die zum Ziel hat, umweltfreundliche Lkws mit reinem Elektroantrieb beziehungsweise reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb zu fördern. Für sie wird ab 2020 ein eigener Tarif für die fahrleistungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen gelten.

Mautaufsichtsorganen wird es ermöglicht, auch Autofahrer zur Kasse bitten, die Wochen oder Monate zuvor von einer Überwachungskamera ohne gültige Vignette ertappt wurden und die geforderte Ersatzmaut zwischenzeitlich noch nicht bezahlt haben.