RH-Kritik an ökologischem Zustand der Fließgewässer

Nur 40 Prozent der heimischen Fließgewässer befinden sich in gutem ökologischen Zustand, und die Sanierung verzögert sich. Das geht aus dem heute veröffentlichten Bericht „Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode“ des Rechnungshofes (RH) hervor.

Während fast alle österreichischen Fließgewässer dem Bericht zufolge einen zumindest guten chemischen Zustand erreichen, befinden sich derzeit nur 40 Prozent dieser Gewässer in einem guten ökologischen Zustand bzw. zeigen ein gutes ökologisches Potenzial.

Über dem Bundesdurchschnitt liegen Salzburg und Tirol mit 59 bzw. 57 Prozent. „In Niederösterreich und der Steiermark weisen gar nur 31 bzw. 34 Prozent der Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand auf“, so der Rechnungshof.

Umweltministerium will Empfehlungen prüfen

Das Umweltministerium nahm den Bericht „zur Kenntnis“ und will die Empfehlungen nun genau prüfen. „Der Prüfzeitraum liegt im Jahr 2017, der Bundesregierung ist der Handlungsbedarf im Hinblick auf den erstrebenswerten ökologischen Zustand der Gewässer bewusst“, hieß es seitens des Ministeriums.

Das Ressort habe in den vergangenen Jahren „viele gute Maßnahmen mit Mitteln aus der Umweltförderung umgesetzt“. Die letzten Mittel werden derzeit gerade aufgebraucht. „Zu bedenken ist, dass sich der ökologische Zustand von Gewässern nicht unmittelbar nach gesetzten Maßnahmen ändert, die Natur braucht Zeit, bis gesetzte Maßnahmen sich auswirken. Über nötige weitere Maßnahmen und die finanzielle Bedeckung dafür wird das Ressort im Rahmen der Budgetgespräche verhandeln“, so das Umweltministerium.

RH kritisiert auch Ministerium

Der Rechnungshof stellte auch die zeitgerechte Umsetzung der in der zweiten Sanierungsperiode vorgesehenen Maßnahmen infrage. Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NPG) 2015, in dem die Strategien der zweiten Sanierungsperiode festgeschrieben sind, wurde vom Umweltministerium um 19 Monate zu spät publiziert.

Weil der Bund keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellte, hatten die überprüften Länder im Oktober 2017 noch keine der im NGP 2015 vorgesehenen Maßnahmen in Angriff genommen. Um die Verpflichtungen aus der Wasserrahmenrichtline erfüllen zu können, empfahl der Rechnungshof dem nunmehrigen Umweltministerium, mit dem Finanzministerium „das Einvernehmen über den Mittelbedarf und dessen Bedeckung herzustellen“.

Die Wasserrahmenrichtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft. Ihr Grundprinzip ist, keine weiteren Verschlechterungen der Gewässer zuzulassen sowie alle, die keinen guten Zustand auswiesen, bis 2015 bzw. mit Ausnahmen bis spätestens 2027 zu verbessern.

Kritik von Jetzt und WWF

Jetzt und der WWF äußerten Kritik an der Regierung. „Die Kurzsichtigkeit der Regierung bewirkt, dass die Lebensgrundlagen für kommende Generationen zerstört werden“, sagte Jetzt-Klubobmann Wolfgang Zinggl. Ökologisch sei „nicht einmal mehr die Hälfte unserer Gewässer gesund“.

Die Maßnahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans zur Erhaltung und zur Wiederbelebung der Gewässer seien „völlig unzureichend“. Die Bedingungen für einen natürlichen Lebensraum müssten wiederhergestellt werden.