Dabei handelte es sich um Manuel Sch., ehemaliger Kontaktmann vom Innenministerium ins BVT und gleichzeitig ÖVP-Obmann im niederösterreichischen Amstetten. Bei den vom Innenministerium bestellten Inhalten habe es sich um „juristische Feinarbeit gehandelt“, so Sch. auf Fragen von Jetzt-Fraktionsführer Peter Pilz.
„Punkte für das Wahlprogramm“ der ÖVP zu erarbeiten, sei „nicht passiert“, gab Sch. – heute Gruppenleiter im Bundeskriminalamt – an. Pilz wollte das nicht glauben, angesichts der Einschätzungen der Zeugin K., der damaligen Leiterin der BVT-Rechtsabteilung. Sie sagte unmittelbar vor Sch. aus.
Unterschiedliche Deutungen
Bei ÖVP und den Oppositionsparteien traten unterschiedliche Interpretationen zutage, wie die Aussage der Ex-BVT-Mitarbeiterin zu werten sei. SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer und Pilz konnten die Ausführungen von ÖVP-Mandatar Nikolaus Prinz absolut nicht nachvollziehen, wonach K. die Hintergründe der Beauftragung durch das Innenministerium (Stichwort: ÖVP-Wahlkampf) nicht erkannt habe.
„Es hat ja ständig gescheppert“
Auch Sch. nahm dazu Stellung: „Ich brauche nicht zu einer BVT-Beamtin gehen, um eine politisches Konzept zu bekommen“, so Sch. Es sei um Gefahreneinschätzungen gegangen, schließlich habe es rund um Österreich „ständig gescheppert“, so Sch., man habe das „sehr ernst genommen“, daher der Auftrag an K. bezüglich Anti-Terror-Gesetz. Er habe mit K. gesprochen, und K. habe gesagt: „Ich nehm das mit.“
Die SPÖ konzentrierte sich wiederum auf den „Auftrag, fünf Punkte für das Wahlprogramm der ÖVP“ zu recherchieren. Danach gefragt, konnte sich Sch. nicht erinnern. Auch die Formulierung "Auftrag betreffend Wahlkampfthema für HBM“ (HBM steht für „Herr Bundesminister“, also Sobotka, Anm.) sei Sch. nicht weiter aufgefallen, schließlich habe das im Zuge dieses Legistikprozesses, „in vielen weiteren Mails nie mehr eine Rolle gespielt“.
Spitze „immer eingebunden“
Ob er den Eindruck hatte, dass diese direkten Zugriffe „die Zustimmung der BVT-Führung“ hatten, wollte SPÖ-Mandatar Reinhold Einwallner wissen. Die Spitze sei „immer eingebunden“ gewesen, so Sch., woraufhin Einwallner ihn mit der Weisung von BVT-Chef Peter Gridling konfrontierte. „Das ist eine Weisung vom 15. November 2017, ob’s da noch Kommunikation gegeben hat, kann ich nicht sagen, das war ja nach der Wahl.“
„Natürlich hat es die gegeben, die haben wir Ihnen auch schon vorgelegt“, sagte Einwallner. Und Gridling habe klar den Wunsch geäußert, von direkten Zugriffen künftig abzusehen. Sch. gab an, dass ihm davon „nichts bekannt“ sei. Auch FPÖ-Mandatar Christian Ries wollte wissen, ob Sch. bekannt sei, dass Gridling verärgert über die Direktzugriffe war. „Mir gegenüber hat er das nie moniert“, so Sch.
„Alarmglocken hätten schrillen müssen“
Gefragt nach den Themen, mit denen er sich zu beschäftigen hatte: ein Riesenbereich sei die „Mitbeantwortung“ parlamentarischer Anfragen gewesen. Themen, wegen deren man an das BVT herangetreten sei? „Terrorismusprävention war ein Riesenthema. Es hat eine große Präventionsveranstaltung gegeben, wo auch ein Statement des HBM gegeben wurde. Derartige Dinge“, antwortete Sch.
NEOS-Mandatar Michael Bernhard sagte im Zuge der Befragung, es hätten bei Sch. „alle Alarmglocken schrillen müssen“, weil die Leiterin der BVT-Rechtsabteilung K. in der Mail von Wahlkampfhilfe für Sobotka sprach und damit ja der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt sei. Sch. dazu: Die Glocken hätten nicht geschrillt, weil er es anders wahrgenommen habe, so Sch.