Leeres Klassenzimmer in einer Volksschule
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Kopftuch

Verbot an Volksschulen auf Weg gebracht

Neben den neuen Herbstferien hat am Mittwoch auch ein Kopftuchverbot an Volksschulen den Unterrichtsausschuss des Nationalrats passiert. Mit an Bord waren nur die Regierungsparteien, die sich ursprünglich eine Verfassungsmehrheit gewünscht hatten. Die Opposition wollte nicht mitstimmen und rief nach einem Paket an Maßnahmen, die die Integration fördern sollen.

Nach dem Kopftuchverbot für Mädchen im Kindergarten weitet die Regierung es nun auf Volksschülerinnen aus. Geplant war dafür ein Verfassungsgesetz, die nötige Zweidrittelmehrheit mit den Stimmen der Opposition dafür fehlt aber weiterhin. Zweimal wurde das Thema im Unterrichtsausschuss des Parlaments bereits vertagt. Weder SPÖ noch NEOS wollten mitstimmen. Am Mittwoch beschlossen die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ das Kopftuchverbot in den Volksschulen einfachgesetzlich ohne die Opposition. Es kann somit bereits in der kommenden Woche im Plenum beschlossen werden.

Laut Gesetzestext wird Kindern „bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das zehnte Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt“. Die Maßnahme diene unter anderem der „sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten“. Bei Verstößen muss die Schulleitung eine Meldung an die jeweils zuständige Bildungsdirektion machen und die Eltern zum verpflichtenden Gespräch laden. Erscheint das Kind erneut verhüllt, oder kommen die Eltern trotz Mahnung nicht zum Gespräch, soll das mit einer Geldstrafe von bis zu 440 Euro geahndet werden.

Opposition fordert Paket für Integration

Unter „Verhüllung des Hauptes“ soll laut Erläuterungen „jede Art von Bekleidung, welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllt“, umfasst sein. Explizit erwähnt wird aber nur das Kopftuch. In der Begründung heißt es zudem, der Begriff weltanschaulich und religiös geprägter Bekleidung „stellt darauf ab, wie eine Bekleidung von einem objektiven Betrachter gesehen wird. Es kommt dabei nicht auf die persönliche Absicht des Trägers an. Entscheidend ist, wie diese von Dritten rezipiert wird.“

Sonja Hammerschmid, Bildungssprecherin der SPÖ, sagte am Mittwoch gegenüber dem Ö1-Morgenjournal, ihre Partei verlange einen seriösen Diskurs über ein umfassendes Integrationspaket und nicht nur über ein Kopftuchverbot. „Da geht es um Sprachförderung, da geht es um Sozialarbeiter an Schulen, da geht es um Psychologinnen, Psychologen an Schulen, da geht es um ein ernsthaftes Handreichen diesen jungen Menschen, damit sie in unserer Gesellschaft auch ankommen können.“ Audio dazu in oe1.ORF.at. „Ein Kopftuchverbot als Einzelmaßnahme wird die Integration nicht verbessern“, so Hammerschmid später auch in einer Aussendung.

Ruf nach mehr Geld

Sie forderte die Regierung auf, Kürzungen der Mittel für Integration zurückzunehmen. Dass es keine Begutachtung des Schulunterrichtsgesetzes gegeben habe, zeige, dass es der Regierung „wohl nur um die Schlagzeile“ gehe.

Auch NEOS forderte im ORF-Radio ein umfassenderes Paket zur Integration. „Da braucht es ein zweites Kindergartenjahr für diejenigen, die es brauchen, einen Chancenbonus an allen Schulen und mehr finanzielle Mittel“, so Bildungssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. Ob man das Gesetz dann vor den Verfassungsgerichtshof bringen wird, ließen SPÖ und NEOS offen.

ÖVP: „Verminderung von Diskriminierungen“

Die Regierungsparteien verteidigten das Gesetz. „Das Verbot des Kopftuchs in der Schule ist ein entscheidender Schritt zur besseren Integration und zur Verminderung von Diskriminierungen“, so ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer, in einer Aussendung. Dass SPÖ, NEOS und Jetzt nicht dafür gestimmt haben, bezeichnete er als „erschütternd“.

Der Bildungssprecher der FPÖ, Wendelin Mölzer, sah das Gesetz als Signal „gegen den politischen Islam sowie gegen die Instrumentalisierung von jungen Menschen“. SPÖ und NEOS seien hingegen „als Handlanger des politischen Islam entlarvt“.

IGGÖ mahnt Religionsfreiheit ein

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) hatte ein Kopftuchverbot bereits am Dienstag als „destruktiv“ bezeichnet. „Quasi mit Beginn des gesegneten Monats Ramadan will die Bundesregierung offenbar ein ausschließlich MuslimInnen diskriminierendes Gesetz lancieren,“ so IGGÖ-Präsident Ümit Vural in einer Aussendung. Das Kopftuch sei „integraler Teil der Glaubenspraxis unter dem Schutz der Religionsfreiheit“.

Eine interne Erhebung der IGGÖ hatte im Mai vergangenen Jahres ergeben, dass in islamisch-konfessionellen Volksschulen die Zahl der Mädchen mit Kopftuch bei 15 Prozent liegt. Zahlen zu Kopftuchträgerinnen in öffentlichen Schulen liegen nicht vor – mehr dazu in religion.ORF.at.

Auch Herbstferien passierten Ausschuss

Den Unterrichtsausschuss passierten auch die geplanten neuen Herbstferien. Die Regelung soll ab 2020 österreichweit einheitliche schulfreie Tage von 26. Oktober bis 2. November bringen. Umgekehrt wird an den Dienstagen nach Ostern und Pfingsten unterrichtet und es werden (je nach Fall des 26. Oktober) ein bis drei schulautonome Tage gestrichen. Die Zahl der Unterrichtstage bleibt insgesamt gleich.

Zudem beschloss der Ausschuss die Umbenennung und Umorganisation des Bundesinstituts für Bildungsforschung (Bifie). Ab 1. Juli 2020 heißt es Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Bildungswesen (IQS) und wird von einer eigenständigen Einrichtung zu einer nachgeordneten Dienststelle des Bildungsministeriums. Das Bifie führt unter anderem internationale Studien wie PISA sowie nationale Erhebungen wie die Bildungsstandards durch und erstellt die nationalen Bildungsberichte.