EGMR wies Grasser-Beschwerde gegen Brettspiel zurück

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser betreffend ein Brettspiel namens „KHG“ („Korrupte haben Geld“) als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen. Grasser war zuvor in Österreich mit einer Klage höchstgerichtlich gescheitert, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte seine Berufung bereits 2016 verworfen.

Grasser beschritt schließlich den Weg zum EGMR. Der ehemalige Finanzminister sah sich im Recht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8 der Menschenrechtskonvention) verletzt, weil die österreichischen Gerichte das Brettspiel nicht vom Markt genommen haben. Der EGMR wies die Beschwerde nun einstimmig zurück.

„KHG“ ist angelehnt an ein „DKT“-Brettspiel. Es stellt in satirischer Weise 35 Korruptionsfälle der Republik Österreich dar. Grasser wird bei einem der Fälle („Schwiegermutter“) namentlich genannt. Mehr als 10.000-mal wurde es laut den Betreibenden in den vergangenen drei Jahren verkauft. „Jeder kann bei KHG betrügen und unterschlagen und hinterher behaupten: ‚Des is part of the game‘“, so die Erklärung zum Spiel.