Wähler vor einem Wahllokal
APA/Herbert P. Oczeret
Strikte Vorgaben

Trendprognose informiert am EU-Wahlabend

Mit einer Trendprognose wird der ORF mit seinen Partnern die Österreicherinnen und Österreich am Wahlabend über die Ergebnisse der EU-Wahl informieren. Die Grundlage dafür liefern Wahltagsbefragungen statt – wie zuerst geplant – Infos von Wahlzeugen. Daten von den Wahlbehörden kommen erst um 23.00 Uhr.

Die Trendprognose wird von ORF, APA und ATV am 26. Mai um 17.00 Uhr veröffentlicht, die 5.200 Wahltagsbefragungen werden von ARGE Wahlen, SORA und Peter Hajek von 21. bis 26. Mai durchgeführt. Ausgewiesen werden bei der von ARGE Wahlen und SORA kurz vor Wahlschluss erstellten Trendprognose das Wahlergebnis in Prozent sowie die Mandatsverteilung.

Für 19.00 Uhr ist eine adaptierte Trendprognose geplant, in der weitere Befragungen berücksichtigt werden. Nach Übermittlung der ausgezählten Wahlergebnisse durch die Wahlbehörde werden diese kurz nach 23.00 Uhr durch eine finale Prognose der Briefwahlstimmen ergänzt. Mit der jetzigen Lösung wolle man eine rasche und fundierte Orientierung über den Wahlausgang liefern, heißt es.

Wahllokal
ORF.at/Zita Klimek
Um 17.00 Uhr schließen die Wahllokale in Österreich

Ursprünglich war geplant, eine Plattform für Wahlzeugen einzurichten, auf der diese Sprengelergebnisse einmelden hätten können, die dann als Basis für eine Trendrechnung gedacht waren. Der Plan wurde aber fallen gelassen, da einzelne Landeswahlbehörden nach den Erfahrungen von Wahlanfechtung und Verfahren rund um die vergangene Bundespräsidentschaftswahl den Plan nicht ausreichend unterstützen.

Keine Verschwiegenheitspflicht für Wahlzeugen

Für das Innenministerium wäre die Weitergabe der Daten durch die Wahlzeugen juristisch vollkommen gedeckt, so der oberste Wahlleiter des Landes, Robert Stein. Die Daten dürfen seinen Angaben zufolge auch für eine Trendrechnung verwendet werden. Die EU-Kommission erlaubt Medien, eigene Prognosen zu veröffentlichen. Tatsächliche Wahlergebnisse dürfen laut Vorgaben der Kommission erst nach dem EU-weiten Wahlschluss um 23.00 Uhr an Medien weitergegeben werden.

Keine Daten weitergeben dürfen hingegen Wahlbehörden und damit auch Wahlbeisitzer, als Mitwirkende an der Wahl und damit Vertretung der Wahlbehörde, die an die Vorgaben der EU-Kommission gebunden sind. Wahlzeugen, die die Wahl beobachten, sind gemäß Paragraf 47 (2) der Europawahlordnung nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Wahlzeugen werden laut Europawahlordnung als „Vertrauensleute“ von den jeweiligen Parteien in die Wahlsprengel entsandt.

Vorläufiges Endergebnis für Montag erwartet

Im Laufe des Sonntagabends werden Prognosen aus den anderen 27 EU-Staaten – Großbritannien wird ja mitwählen – erwartet. Das EU-Parlament wird um 20.00 Uhr seine europaweite Prognose auf Basis von Hochrechnungsdaten aus den EU-Staaten veröffentlichen, aus Deutschland beispielsweise werden bereits um 18.00 Uhr Hochrechnungen erwartet. Hintergrund ist eine weniger enge Auslegung der Kommissionsvorgaben als in Österreich, wo es durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) im Zuge der Wiederholung der Bundespräsidentschaftswahl sehr strenge Vorgaben gibt.

Am Montag werden dann laut Innenministerium ab 9.00 Uhr in rund 110 Bezirkswahlbehörden die Briefwahlkarten ausgewertet. Das vorläufige Endergebnis inklusive Wahlkarten wird laut Angaben des Innenministeriums für Montagabend erwartet.