Kopftuchverbot: IGGÖ will Gesetz vor VfGH bringen

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) will das im Nationalrat beschlossene Kopftuchverbot vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen. Dafür werde man sich „gewissenhaft vorbereiten“, so IGGÖ-Präsident Ümit Vural heute in einer Aussendung.

Zudem ortete Vural einen „schwarzen Tag“ für die Demokratie: „Das Kopftuchverbot an Volksschulen führt erst zu Segregation und Diskriminierung von muslimischen Mädchen.“ Bei dem Verbot geht es laut Vural nicht um das Kindeswohl. Das vorliegende Gesetz diskriminiere ausschließlich das islamische Kopftuch. Dieses sei aber „Teil der religiösen Praxis“.

Auch die Bundesjugendvertretung (BJV) ortete eine Diskriminierung muslimischer Mädchen, weil das Verbot die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht umfasse. „Das Gesetz verstößt eindeutig gegen die Rechte von Kindern, zu deren Einhaltung sich Österreich mit der Unterzeichnung der UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat“, meinte BJV-Vorsitzender Derai Al Nuaimi.