„Ibiza-Video“: Staatsanwaltschaft ermittelt noch nicht

Das „Ibiza-Video“ ist kurz nach der Veröffentlichung auch ein Fall für die Oberstaatsanwaltschaft geworden. Diese wurde damit beauftragt, zu prüfen, ob die veröffentlichten Ausschnitte auch strafrechtlich Relevantes enthalten und damit Ermittlungen gegen Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus (beide FPÖ) rechtfertigen würden. Das sei nach einer ersten Prüfung nicht der Fall, so die Oberstaatsanwaltschaft laut dem Ö1-Mittagsjournal.

Die bisher veröffentlichten Ausschnitte reichen nicht für einen Anfangsverdacht: „Konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat lassen sich daraus nicht gewinnen“, hieß es laut Ö1 in einer schriftlichen Stellungnahme. Damit werde momentan auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet – Audio dazu in oe1.ORF.at.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wurde unterdessen damit beauftragt, das gesamte Videomaterial zu besorgen. In der Praxis könnte das jedoch schwierig werden, da das Material dem Redaktionsgeheimnis unterliegt. Vorstellbar wäre jedoch, dass ein Staatsanwalt das Material in den Redaktionen in Deutschland sichten darf, heißt es.