Deutsches Gericht stoppt Wahl-O-Mat

Der deutsche Wahl-O-Mat darf nach einem Gerichtsurteil vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Köln verbot der deutschen Bundeszentrale für politische Bildung gestern, das Internetangebot zum Vergleich von Positionen verschiedener Parteien in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Es gab damit einem Antrag der Partei Volt Deutschland statt.

Das Gericht begründete den Schritt damit, dass man auf der Seite seine politischen Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könne. Das sei eine Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien. Der Anzeigemechanismus verletze das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Auf der Europawahl-Seite des Wahl-O-Mat kann man seine Antworten auf verschiedene politische Fragen mit den Positionen von bis zu acht Parteien abgleichen lassen. Ein Prozentwert zeigt den Grad der Übereinstimmung an. Auch in Österreich gibt es Angebote wie dieses.