Herbert Kickl (FPÖ)
Reuters/Leonhard Foeger
Asylwerberlohn

Kickl erließ Verordnung in letzter Minute

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat kurz vor seinem unfreiwilligen Abgang die Verordnung zur Senkung des Stundenlohns für Asylwerberinnen und Asylwerber für gemeinnützige Tätigkeiten auf 1,50 Euro erlassen. Man habe sich mit der ÖVP auf diese Maßnahme geeinigt, sagte er am Dienstag, Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) habe sich damit aber in seiner Partei nicht durchsetzen können.

Die Begutachtung für die Lohnkürzung für Asylwerber war am Ostermontag abgelaufen. Zuletzt hatten nicht nur NGOs und die Opposition, sondern auch Länder und Gemeinden die Maßnahme kritisiert. Die nun erlassene Verordnung „über die Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten und die Höhe des hierfür zu leistenden Anerkennungsbeitrags“ tritt mit Ablauf des Tages in Kraft.

„Asylwerber bekommen in der Grundversorgung alles, was sie zu ihrer Lebensführung benötigen“, so Kickl erneut. 1,50 Euro pro Stunde seien ein „adäquater Betrag“ für freiwillige Leistungen, der dem etwa von Grundwehr- und Zivildienern entspreche. „Das ist eine Frage der Fairness“, so der scheidende Innenminister. Die „schwarzen Landeshauptleute“ hätten aber gegen die Maßnahme aufbegehrt, Bundeskanzler Kurz habe sich dann offenbar nicht durchsetzen können. „Für mich gilt dennoch das, was ich mit ihm ausgemacht habe“, so Kickl: „Daher habe ich diese Verordnung heute in Kraft gesetzt.“

Misstrauensvotum: Noch keine FPÖ-Entscheidung

Ob die FPÖ im Nationalrat einen Misstrauensantrag gegen Kurz unterstützen wird, ist unterdessen weiterhin offen. Die Partei dementierte einen Bericht der Tageszeitung „Österreich“, wonach die Entscheidung bereits gefallen sei. „Das ist falsch. Es gibt noch keine Entscheidung“, sagte ein FPÖ-Sprecher Dienstagvormittag.

Designierter FPÖ-Obmann Hofer: „Lassen uns nicht auseinanderdividieren“

Der designierte FPÖ-Chef und scheidende Verkehrsminister Norbert Hofer bezeichnet die geplatzte Koalition als „beliebteste Regierung seit vielen Jahren“.

Die Zeitung hatte den Beitrag mit „FPÖ stimmt fix Misstrauensvotum gegen Kurz zu“ getitelt. Stimmt nicht, so die FPÖ: Kickl habe lediglich gesagt, dass derjenige, der der FPÖ misstraut, auch das Misstrauen der FPÖ habe. Das heiße aber nicht, „dass das Abstimmungsverhalten am Montag definitiv entschieden ist“. Kickl hatte laut „Österreich“ allerdings auch gesagt: „Wann immer die Sondersitzung stattfindet: Wer Vertrauen gibt, erhält Vertrauen. Wer Misstrauen gibt, kriegt Misstrauen.“

Die FPÖ verwies am Dienstag auch auf den designierten FPÖ-Chef Norbert Hofer. Hofer hatte am Montag im ORF-„Report“ erklärt, das weitere Vorgehen werde „von den nächsten Stunden“ abhängen. Es sei „ein bisschen schwierig“, wenn einerseits „uns das Misstrauen ausgesprochen wird und gleichzeitig verlangt wird, dass wir das Vertrauen aussprechen. Soviel ich gehört habe, könnten andere Parteien im Parlament einen Misstrauensantrag einbringen – wir planen das nicht. Und wir müssten überlegen, ob wir einem derartigen Antrag zustimmen werden“, so Hofer im „Report“.

Kickl schließt Spitzenkandidatur nicht aus

Was es nach FPÖ-Angaben bereits gegeben hat, sind parteiinterne Gespräche über einen Misstrauensantrag. Die Oppositionspartei Jetzt hatte einen solchen angekündigt und auf die Unterstützung von SPÖ, NEOS, aber auch der Freiheitlichen gehofft.

Die FPÖ will mit ihrer Entscheidung offenbar warten, bis der Antrag offiziell eingebracht ist. „Nach Einbringen eines Misstrauensantrags durch die bestehende Opposition wird der freiheitliche Parlamentsklub in enger Abstimmung mit der Parteiführung über einen solchen Antrag entscheiden“, hieß es dazu am Dienstag seitens der FPÖ. Die Argumentation von NEOS, dass man kein Vertrauen in die Regierung habe, ihr aber trotzdem das Vertrauen aussprechen wolle, erscheine ihm nicht richtig, erklärte der designierte Parteichef Hofer in einer Aussendung.

In der Aussendung geht Hofer auch davon aus, „dass der Bundesparteivorstand den designierten Bundesparteiobmann für diese Aufgabe nominieren wird“. Kickl schloss indes in „Österreich“ nicht aus, dass er selbst als Spitzenkandidat bei der Nationalratswahl antreten könnte.

SPÖ zurückhaltend

Die SPÖ ist in Sachen Misstrauensantrag indes weiter zurückhaltend. Das sei derzeit „kein vorrangiges Thema“, so ein SPÖ-Sprecher am Dienstag. Zunächst gelte es, mit dem Bundespräsidenten (Alexander van der Bellen, Anm.) und den anderen Parteien eine „geordnete Übergabe“ zustande zu bringen. „Wir hoffen, dass dann alle Beteiligen einsichtig sind, und es nicht zu einem Misstrauensantrag kommen muss.“

Der „Ibiza-Skandal“

Der „Ibiza-Skandal“ ist Auslöser einer schweren innenpolitischen Krise. Ein Treffen von Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Klubchef Johann Gudenus (beide FPÖ) mit einer angeblichen russischen Oligarchennichte geriet zum Sittenbild für Korruption und Käuflichkeit höchster Amtsträger. Ein heimlich aufgenommenes Video des Treffens brachte die beiden Politiker zu Fall – und die ÖVP-FPÖ-Koalition gleich mit.

„Wir wollen, dass die gesamte Übergangsregierung aus Experten besteht. Weil wir glauben, dass nur diese Lösung Vertrauen und Stabilität bringen kann in dieser schwierigen Phase“, untermauerte der Sprecher von SPÖ-Parteichefin Pamela Rendi-Wagner den bereits von ihr geäußerten Standpunkt. Auch Kanzler Kurz will man durch einen Experten ersetzt haben, betonte man in der SPÖ am Dienstag.

Klar machte der Sprecher, dass man den ÖVP-Chef nicht alleine weiterregieren lassen will: „Die ÖVP-Alleinregierung, wie sich das Kurz vorstellt, hat keine Mehrheit im Parlament“, so der Sprecher. Grundsätzlich sei es aber jetzt noch „gar nicht der richtige Zeitpunkt“, über die Frage nachzudenken, ob die SPÖ einen Misstrauensantrag gegen Kurz mittragen würde. Denn es liege „eigentlich noch gar nichts am Tisch“. Der Ball sei nun beim Bundespräsidenten, verwies der Sprecher am Dienstag erneut auf Rendi-Wagners Sicht. Dieser müsse schauen, dass er einen Vorschlag macht, „der von einer breiten Unterstützung getragen ist“.

Fischer: In dieser Form noch nie vorgekommen

Das Schwierigste an dieser Situation sei, dass die ÖVP-Regierung keine Mehrheit im Nationalrat habe, sagte Altbundespräsident Heinz Fischer in der ZIB2. Kurz könne sich nur auf 62 der 183 Nationalratsabgeordneten stützen, 121 seien nicht an auf seiner Seite. Damit könnte auch der angekündigte Misstrauensantrag im Nationalrat Erfolg haben.

Das „ist in dieser Form in der Geschichte der Zweiten Republik noch nie vorgekommen“, so Fischer. Dann müsste der Bundespräsident eine „geeignete Persönlichkeit“ mit der Regierungsbildung beauftragen, die dem Bundespräsidenten ein Kabinett vorschlägt. Dass er Übergangskanzler werden könnte, schloss Fischer aus.

Altbundespräsident Heinz Fischer: Situation nicht stabil, aber keine Staatskrise

Obwohl die Lage „alles andere als stabil“ sei, könne man derzeit „nicht von einer Staatskrise“ sprechen, so Fischer in der ZIB2. Dass er interimistisch von Kanzler Kurz übernehmen könnte, wies er zurück.

Zahlreiche Anzeigen

Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien prüft indes die mögliche strafrechtliche Relevanz des „Ibiza-Videos“. Die OStA sei am Wochenende zum Ergebnis gekommen, „dass auf Basis der kolportierten Inhalte des Videos das Vorliegen eines Anfangsverdachts nicht abschließend beurteilt werden kann“, hieß es.

„Aus diesem Grund wurde die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Anm.) damit beauftragt, sämtliche verfügbare Informationen zusammenzutragen und auf dieser Basis den Anfangsverdacht zu überprüfen.“ Die „Süddeutsche Zeitung“ und der „Spiegel“, denen das gesamte mehrstündig Video zugespielt wurde, haben bereits mitgeteilt, dass sie das gesamte Videomaterial den Behörden nicht zur Verfügung stellen werden.

In der Causa gibt es laut WKStA bereits zahlreiche Anzeigen. Die Behörde betonte, dass sie an einer vollumfänglichen strafrechtlichen Aufklärung des Sachverhalts interessiert sei und unter anderem eine Vielzahl an eingelangten Anzeigen in Zusammenhang mit dem Video prüfe. Es handle sich um ein berichtspflichtiges Verfahren, sodass die WKStA auf Weisung der OStA Wien vom 18. Mai 2019 zunächst Erkundigungen zur Prüfung des Anfangsverdachts zu führen gehabt habe. Derzeit prüfe man „umfassend das Vorliegen eines Anfangsverdachtes“. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würden darüber hinaus keine weiteren Details zum Verfahren sowie Namen von Verfahrensbeteiligten bekanntgegeben, hieß es in der Stellungnahme.