Deutsche Opposition will „sexuelle Identität“ im Grundgesetz

Die deutschen Oppositionsparteien Grüne, Linkspartei und FDP wollen ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot im Grundgesetz für Homosexuelle. Der bestehende Artikel drei der Verfassung soll um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („FAZ“, Mittwoch-Ausgabe) berichtete. Morgen wollen Abgeordnete der drei Parteien in Berlin die Gesetzesinitiative vorstellen.

„70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden und unter dem Schutz unserer Verfassung stehen“, sagte die Grünen-Sprecherin für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intersexuelle (LSBTI), Ulle Schauws, dazu der „FAZ“.

Bisher heißt es in Artikel drei des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Widerstand in Union

In der Union gibt es gegen den Vorstoß dem Bericht zufolge allerdings Widerstand. „Das Grundgesetz darf nicht mit Änderungen oder Ergänzungen überfrachtet werden, für die es gar keine Notwendigkeiten gibt“, sagte Fraktionsvize Thorsten Frei der „FAZ“.

Kritik am Zeitpunkt der Initiative äußerte in dem Blatt der LSBTI-Sprecher der SPD, Karl-Heinz Brunner. Man wolle selbst für eine Zweidrittelmehrheit werben, das dauere aber, sagte er der „FAZ“. Dafür müssten auch Gespräche mit der Union geführt werden.