Strache ohne Anspruch auf Gehaltsfortzahlung

Der scheidende Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat keinen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung. Auch die aus der Regierung ausscheidenden FPÖ-Minister Norbert Hofer und Herbert Kickl können das auf sechs Monate befristete Arbeitslosengeld für Politikerinnen und Politiker nicht in Anspruch nehmen.

Alle drei haben nämlich ein Rückkehrrecht in den Nationalrat – und das schließt eine Bezugsfortzahlung aus –, und zwar auch dann, wenn das Mandat nicht angenommen wird, wie das im Fall von Strache erwartet wird.

Nur Hartinger-Klein hat Anspruch

Laut Bundesbezügegesetz (§6) steht Politikern, die aus dem Amt ausscheiden, für bis zu sechs Monate eine „Bezugsfortzahlung“ von drei Vierteln des regulären Einkommens zu. Im Fall von Vizekanzler Heinz-Christian Strache wären das knapp 15.000 Euro brutto, im Fall der Minister 13.400 Euro monatlich plus anteilige Sonderzahlungen.

Auch Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs kann ins Parlament zurückkehren. Ebenfalls keinen Anspruch auf das Übergangsgeld hat Verteidigungsminister Mario Kunasek, der in den steirischen Landtag als Klubobmann zurückkehren wird. Somit bleibt als mögliche Bezieherin der Gehaltsfortzahlung nur Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Ob sie die entsprechende Geldleistung beantragen wird, ist unklar. Hartinger-Klein erreicht im September jedenfalls das Pensionsalter von 60 Jahren und hätte dann keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung mehr.

Gudenus reichte Mandatsverzicht im Nationalrat ein

Der wegen der „Ibiza-Affäre“ aus allen Ämtern und der Partei ausgeschiedene Johann Gudenus reichte zuvor seinen Verzicht auf das Nationalratsmandat im Parlament ein. Das bestätigte ein Sprecher des Hohen Hauses auf APA-Anfrage. Gudenus war zuletzt stellvertretender Klubobmann der Freiheitlichen und hatte bei der Nationalratswahl 2017 auf Platz drei der Wiener Landesliste kandidiert.