Istanbul-Wahl annulliert: Behörde legt Begründung vor

Fast zwei Monate nach der Kommunalwahl in der Türkei hat die Wahlbehörde das offizielle Endergebnis veröffentlicht. Die Hohe Wahlkommission (YSK) legte gestern Abend zugleich eine mehr als 200 Seiten lange schriftliche Begründung zur umstrittenen Annullierung der Bürgermeisterwahl in Istanbul vor.

Der Kandidat der größten Oppositionspartei CHP, Ekrem Imamoglu, hatte die Bürgermeisterwahl am 31. März knapp vor dem früheren Ministerpräsidenten Binali Yildirim gewonnen. Die YSK annullierte die Abstimmung jedoch Anfang Mai wegen angeblicher Regelwidrigkeiten und gab damit einem Antrag der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP statt. Imamoglu wurde das Mandat aberkannt und eine Wahlwiederholung am 23. Juni angeordnet.

Knapp 14.000 Stimmen Unterschied

Nach Angaben der Wahlbehörde YSK betrug der Unterschied zwischen Imamoglu und Yildirim nur 13.729 Stimmen. In der nun vorgelegten YSK-Erklärung heißt es, dass insgesamt 30.281 Stimmen von 108 Wahlurnen für ungültig erklärt worden seien. Die Stimmen konnten demnach nicht ordnungsgemäß erfasst werden – das betreffende Ergebnis sei daher nicht vertrauenswürdig.

An 754 Urnen seien die Vorsitzenden der Wahlräte – anders als gesetzlich vorgesehen – keine Beamten gewesen. Das hätten die der YSK untergeordneten Bezirkswahlbehörden nicht begründen können, hieß es weiter. Angesichts des geringen Stimmenunterschieds sei davon auszugehen, dass all das Einfluss auf das Endergebnis habe.