Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker
APA/Herbert Pfarrhofer
Pareienfinanzierung

RH-Chefin ruft Politik zum Handeln auf

Auch Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker fordert Konsequenzen nach dem „Ibiza-Skandal“. Sie fordert schärfere Transparenzregeln für Parteien und Vereine noch vor der Wahl im Herbst. „Das ist das Mindeste, was die Österreicher sich erwarten“, so Kraker.

Kraker, die von der ÖVP als RH-Chefin nominiert wurde, wiederholte ihre Forderung am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal – Audio dazu in oe1.ORF.at. Darin legt sie einen Fünfpunkteplan vor, der dem Rechnungshof das Recht geben würde, die Parteifinanzen zu kontrollieren und Strafen zu verhängen. Sie forderte die Parteien auf, das Parteiengesetz noch vor der Wahl im Herbst zu verschärfen: „Man kann nicht dauerhaft sagen, da gibt es Mängel, aber man tut nichts.“

„Echtes Prüfrecht“

Außerdem schlug sie ein „echtes Prüfrecht“ des Rechnungshofs für Parteifinanzen vor. Er soll nicht nur einmal jährlich die Rechenschaftsberichte der Parteien erhalten, sondern tatsächlich auch deren Bücher kontrollieren dürfen. Außerdem soll es strenge Auflagen für Vereine, Komitees und parteinahe Organisationen geben. Sie sollen Parteispenden an den Rechnungshof melden und die Herkunft ihrer Mittel offenlegen. Für „grobe Zuwiderhandlungen“ hält Kraker auch strafrechtliche Sanktionen für überlegenswert.

Forderung: Wahlkampfkostenbericht vorlegen

Die Offenlegung der Wahlfinanzen will Kraker beschleunigen. Weil die Rechenschaftsberichte erst mit eineinhalb Jahren Verspätung öffentlich werden, sollen die Parteien künftig einen eigenen Wahlkampfkostenbericht vorlegen, und zwar spätestens drei Monate nach der Wahl. Und für die Rechenschaftsberichte des Wahljahres 2017 kündigte Kraker die Veröffentlichung vor dem Wahltermin im Herbst an: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran.“

Schärfere Strafen

Verschärfen will Kraker auch die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz. „Jetzt kommen die Sanktionen spät und wirken nicht präventiv“, sagte Kraker zu den vorgesehenen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Künftig will der Rechnungshof selbst anstelle des Parteientransparenzsenats im Kanzleramt die Strafen verhängen.

Darüber habe sie lange nachgedacht, so Kraker, aber: „Daran führt kein Weg vorbei, weil es für den Rechnungshof wichtig ist, dass er etwas in der Hand hat.“ Auf konkrete Summen will sich Kraker nicht festlegen, nur so viel: „Die Höhe der Strafe muss generalpräventive Wirkung haben.“

Schließlich will Kraker die Auszahlung der Parteienförderung vom Kanzleramt ins Parlament verlagern. Das Parlament soll außerdem nähere Richtlinien für die Verwendung der Mittel festlegen – etwa was die Social-Media-Aktivitäten der Parteien angeht. „Die Parteien sollten sich ein engeres Korsett geben“, so Kraker.