Strache ließ sich von Wahlliste 2017 streichen

Der nach der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ zurückgetretene FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat sich nach APA-Informationen von der Nationalratswahlliste aus 2017 streichen lassen. Damit verliert er auch das Rückkehrrecht ins Parlament und den damit verbundenen Anspruch auf eine etwaige Gehaltsfortzahlung.

EU-Mandat wäre möglich

Das Ersuchen um Streichung erfolgte unmittelbar nach Straches Demissionierung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Eine Annullierung von der Wahlliste für die EU-Wahl am Sonntag sei indes nicht mehr möglich gewesen, erläuterte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Das könne Strache erst wieder am 12. Juni nach der Feststellung durch die Bundeswahlbehörde veranlassen. „Bis dahin sind die Wahllisten in Stein gemeißelt“, so Stein.

Strache kandidiert als 42. auf der Liste der Freiheitlichen für die Europawahl. Sollte er also genügend Vorzugsstimmen erhalten – die gesetzliche Hürde liegt bei fünf Prozent der Stimmen, die auf eine Partei entfallen –, könnte er ein Mandat ergattern. Auf dieses könne er freilich nach dem 12. Juni verzichten bzw. sich dann von der Wahlliste streichen lassen.

Hofer statt Strache bei Wahlkampffinale

Beim Wahlkampffinale wird der designierte Parteichef Norbert Hofer statt Strache neben Spitzenkandidat Harald Vilimsky und der Listendritten Petra Steger auf dem Viktor-Adler-Markt in Wien die Anhängerschaft mobilisieren. Die Veranstaltung beginnt um 15.00 Uhr, das Motto lautet „Jetzt erst recht“.