„Ibiza-Video“: Justiz wartet auf Freigabe durch Parlament

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wartet vor Ermittlungen im Zusammenhang mit dem „Ibiza-Video“ weiterhin auf die Freigabe durch das Parlament. Offen ist nach dem Rücktritt von Johann Gudenus die Auslieferung des FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank. Indessen sind weitere Vereine im Umfeld der FPÖ aufgetaucht. Ob durch die Erstellung des Videos Gesetze verletzt wurden, prüft die Staatsanwaltschaft Wien.

Abgeordnete müssen zustimmen

„Erst nach erfolgter Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung der Abgeordneten können Ermittlungen (im Zusammenhang mit der Causa ‚Ibiza-Video‘) eingeleitet werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Wochenende. Außerdem werden Zusammenhänge mit anderen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft anhängigen Verfahren geprüft.

Der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte in dem heimlich mitgefilmten Video von verdeckten Parteispenden vermögender Unterstützer gesprochen. Seinen Angaben zufolge sind die Spenden im Wahlkampf 2017 über parteinahe Vereine geflossen, um die Meldepflicht an den Rechnungshof zu umgehen. Zwei infrage kommende Vereine haben zwar bestätigt, insgesamt 460.000 Euro an Spenden erhalten zu haben. Die Weiterleitung an die Partei sei aber weder erfolgt noch geplant gewesen, hieß es seitens der Vereine.

Weitere Vereine aufgetaucht

Indessen sind aber weitere Vereine im Umfeld der FPÖ aufgetaucht, wie das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet: ein Personenkomitee „Wir für HC Strache“ sowie die Vereine „Patria Austria“ und „Reformen – Zukunft Österreich“. In allen fünf Vereinen sind laut „profil“ dieselben Personen aktiv: der Abgeordnete Tschank, der FP-nahe ORF-Stiftungsrat Markus Braun und Alexander Landbauer, der Bruder des niederösterreichischen FP-Klubchefs Udo Landbauer. Dem Bericht zufolge lukrierte „Patria Austria“ 110.000 Euro an Spenden. Braun und Tschank bestreiten direkte oder indirekte Zahlungen an die FPÖ durch die Vereine.

Wiener Anwalt involviert

Ob durch Aufnahme und Veröffentlichung des Videos österreichische Gesetze verletzt worden sein könnten, prüft indessen die Staatsanwaltschaft Wien. Ein Wiener Anwalt hatte gestern bestätigt, in die Vorbereitung des Videos involviert gewesen zu sein und bezeichnete es als „zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt“. An strafbaren Handlungen habe er sich nicht beteiligt. Ein „verdeckter Kameraeinsatz“ sei „zur Aufdeckung von Missständen zulässig und durch die Meinungsfreiheit geschützt“.

Auch in diesem Zusammenhang wurde noch kein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien bestätigte lediglich, dass Strache – wie gestern angekündigt – eine Anzeige eingebracht hat. Diese werde nun geprüft.