„Ibiza-Affäre“: Justiz geht gegen fünf Verdächtige vor

Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, geht die Justiz in der „Ibiza-Affäre“ in zwei getrennten Ermittlungsverfahren inzwischen bereits gegen fünf namentlich bekannte Personen sowie weitere „unbekannte Täter“ vor.

Verdacht auf Untreue, Vorteilsannahme, Täuschung, Urkundenfälschung

Laut „profil“ vorliegenden Akten leitete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am 20. Mai ein Ermittlungsverfahren gegen den zurückgetretenen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und andere Verdächtige ein. Aufgrund der im „Ibiza-Video“ bekanntgewordenen Aussagen, wonach Vermögende über einen dem Rechnungshof nicht deklarierten parteinahen Verein an die FPÖ gespendet hätten, wird wegen des Verdachts auf Untreue, Anstiftung zur Untreue und Vorteilsannahme zur Beeinflussung („Anfütterung“) ermittelt.

Auch FPÖ-Nationalrat Tschank im Visier der Ermittler

FPÖ-Nationalrat Markus Tschank, der in mehreren FPÖ-nahen Vereinen tätig war, ist laut Staatsanwaltschaft „verdächtig, zum Verbrechen der Untreue beigetragen zu haben, indem er Spenden für die Freiheitliche Partei Österreichs über den gemeinnützigen Verein ‚Wirtschaft für Österreich‘ abwickelte“.

Gudenus reagierte nicht auf eine Anfrage, Tschank erklärte, er habe keine Kenntnis von den Ermittlungen. Heinz-Christian Straches Anwalt Johann Pauer erklärte, er habe zwar Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren, könne aber nicht sagen, ob es auch seinen Mandanten betreffe.

Ermittlungen auch gegen Produzenten des Videos

Was die Produzenten des „Ibiza-Videos“ betrifft, hat die Staatsanwaltschaft Wien nach Recherchen des Magazins derzeit drei Verdächtige im Visier: Den österreichischen Sicherheitsmann Julian H., der maßgeblich an der Planung und Umsetzung der „Operation Ibiza“ beteiligt gewesen sein soll. Zudem einen Österreicher mit bosnischen Wurzeln und Lebensmittelpunkt in Salzburg sowie einen ebenfalls dort wohnhaften bosnischen Staatsbürger.

Den drei Männern wird „Täuschung“, „Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten“ sowie „Fälschung besonders geschützter Urkunden“ vorgeworfen. Der Wiener Rechtsanwalt M., der als Auftraggeber der Truppe um Julian H. gilt, wird in dem vorliegenden Schriftsatz nicht explizit als Verdächtiger geführt. Nach Recherchen ist aber auch seine Rolle Gegenstand der Ermittlungen.