EU-Staaten suchen Weg für Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Staaten setzen bei der Strafverfolgung weiter auf die Vorratsspeicherung von Daten. Obwohl das höchste EU-Gericht frühere Regelungen für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt hat, beauftragten die Justizminister und Justizministerinnen die EU-Kommission gestern damit, eine Studie für mögliche Lösungen und etwaige Gesetze vorzulegen.

Die Vorratsdatenspeicherung, also das anlasslose Sammeln von Telefonverbindungen, sei „ein wesentliches Instrument für die Ermittlungen im Fall schwerer Kriminalität“. Ihr Einsatz solle sich am Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten orientieren.

Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Datenschützer werteten das Urteil als großen Erfolg für den Datenschutz und das Grundrecht auf Privatheit.