EuGH-Urteil in Gmail-Streit erwartet

In dem jahrelangen Streit zwischen Google und der deutschen Bundesnetzagentur trifft das höchste EU-Gericht heute eine möglicherweise weitreichende Entscheidung. Es geht um die Frage, ob Webmaildienste wie Googles Gmail Telekommunikationsdienste nach EU-Recht sind.

Damit gingen Verpflichtungen beim Datenschutz sowie der öffentlichen Sicherheit einher – sprich: Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden in gesetzlich geregelten Fällen. Die Netzagentur will bereits seit 2012 erreichen, dass Google Gmail bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, Google wehrt sich dagegen.

Der EuGH wurde vom Oberverwaltungsgericht des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen angerufen. Er soll klären, ob E-Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen, ohne den Kunden selbst einen Internetzugang zu bieten, Telekommunikationsdienste nach EU-Recht sind. Außerdem soll das Gericht die Frage beantworten, wie das Merkmal „gewöhnlich gegen Entgelt erbracht“ auszulegen ist. Gmail ist in der Grundversion gratis.

Netzagentur geht es auch um WhatsApp

Google argumentiert bisher, Webmaildienste wie Gmail gehörten nicht dazu, weil sie das Internet als bestehendes Netz nur nutzten, ohne es selbst zu betreiben. Zudem vermittle man den Nutzern und Nutzerinnen keinen Zugang dazu und kontrolliere nicht die Datenübertragung.

Netzagentur-Chef Jochen Homann hatte bereits deutlich gemacht, dass es ihm nicht nur um Gmail, sondern um die grundsätzliche Regulierung von Webdiensten geht. Die Abgrenzung zu traditionellen Telekommunikationsdiensten verschwimme zunehmend, sagte Homann der „Financial Times“ und nannte neben Gmail explizit den Chatdienst WhatsApp.