Berliner Senat beschloss Eckpunkte für Mietendeckel

Der Berliner Senat hat Eckpunkte für einen gesetzlichen fünfjährigen „Mietenstopp“ in der deutschen Hauptstadt auf den Weg gebracht. Das teilte die Senatorin für Stadtentwicklung, Katrin Lompscher (Linke), heute nach der Senatssitzung mit. „Mieten dürfen für fünf Jahre nicht erhöht werden“, sagte Lompscher. Das solle rückwirkend ab dem Senatsbeschluss gelten.

Ausgenommen vom Mietenmoratorium sind Neubauten bei der Erstvermietung und der soziale Wohnbau. Die Landesregierung aus SPD, Grünen und Linken will damit dem rasanten Anstieg der Mieten Einhalt gebieten und Zeit gewinnen für entlastenden Wohnungsneubau. Die Immobilienwirtschaft hat das Vorhaben scharf kritisiert.

Gesetz soll 2020 in Kraft treten

Außerdem soll eine Mietobergrenze eingeführt werden. Ihre Höhe ist noch unklar. Mieten, die darüber liegen, sollen auf Antrag gesenkt werden müssen. Modernisierungen von Mietwohnungen müssen den Behörden mitgeteilt und ab einer bestimmten Höhe genehmigt werden.

Das Gesetz soll nach bisherigen Plänen bis Jänner 2020 in Kraft treten. Um zwischenzeitliche Mieterhöhungen zu verhindern, soll es rückwirkend ab dem Senatsbeschluss vom 18. Juni gültig sein. Bei Verstößen sollen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro möglich sein.