Bisher ist das nicht selbstverständlich. Drohnen auch für den Privatgebrauch mussten seit 2014 bei der Austro Control registriert und kostenpflichtig bewilligt werden. Damit durften sie in Österreich fliegen, nicht aber in anderen Ländern wie Italien oder Spanien. Da mussten die jeweiligen nationalen Regelungen beachtet und Fluggenehmigungen beantragt werden. Das soll nun mit der neuen Drohnenverordnung entfallen. Laut Verkehrsministerium soll das grenzüberschreitende Fliegen bereits ab 1. Juli 2020 möglich sein.
„Bisher hatte die Austro Control die technische Aufsicht“, sagte Joachim Janezic, Vorstand am Grazer Institut für Luftfahrtrecht, gegenüber ORF.at. Künftig sollen die Hersteller die Drohnen mit CE-Kennzeichnung versehen, um die Konformität der jeweiligen Produkte mit EU-Standards zu bestätigen. Mit dem Kauf einer Drohne wird über ihre Kategorisierung informiert und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Janezic: „Damit gelten in ganz Europa dieselben Spielregeln. Bisher war das ein juristischer Fleckerlteppich. Jeder EU-Mitgliedsstaat hatte andere Regulative und Anforderungen.“ Über die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), zuständig für die Regulierung aller Drohnenflüge in Europa, soll das nun vereinheitlicht werden.
Bewilligungspflicht fällt, Registrierung kommt
Sobald die Drohnenverordnung vollständig umgesetzt ist, bedeutet das auch eine „massive Liberalisierung“, sagte Janezic. Bereits bis 1. Juli 2020 soll die seit 2014 geltende Bewilligungspflicht bei der Austro Control fallen und nur mehr eine Registrierung erforderlich sein, hieß es aus dem Verkehrsministerium gegenüber ORF.at. Dieses Bewilligungsverfahren war auch mit Kosten selbst bei Drohnen von der Stange mit im Schnitt 350 Euro verbunden und auch für ein bis zwei Jahre befristet, sagte Janezic. Das fällt künftig weg.
Dafür müssen alle Drohnen über 250 Gramm registriert werden – im Sinne einer Kennzeichnung wie bei Autos auch für eine bessere Nachvollziehbarkeit der Piloten bei Verstößen. Die Aufwandskosten für die Registrierung sollen aber weit unter denen liegen, die derzeit für die Bewilligung aufgebracht werden müssen.
Verpflichtendes Onlinetraining
Verbunden mit der Registrierung ist auch ein verpflichtendes Onlinetraining mit anschließendem Multiple-Choice-Test. „Das ist eine Chance, die Betreiber zu informieren, was sie dürfen und was nicht“, sagte die Sprecherin des Verkehrsministeriums, Elisabeth Hechenleitner. Denn während Drohnen vor einigen Jahren noch innerhalb einer informierten Community verwendet wurden, seien sie inzwischen in der „breiten Masse“ angekommen.
Vollständig umgesetzt werden muss die Drohnenverordnung in Österreich bis Juli 2022. Bereits im kommenden Jahr sollten aber in Österreich No-Drone-Zones, also Sperrgebiete für Drohnen, wie etwa Flughäfen festgelegt werden. Drohnen könnten dann auch auf diese Sperrgebiete programmiert werden, so dass sie technisch gar nicht einfliegen können. Hechenleitner: „Das bringt einen Sicherheitsgewinn. Bastler können diese Programmierungen dennoch umgehen.“ Flughäfen bleibe daher nicht erspart, sich gegen Drohnen zu wappnen.
Bis 25 Kilogramm für Privatgebrauch
Mit der EU-Drohnenverordnung werden die unbemannten Luftfahrzeuge in Zukunft in drei Kategorien unterteilt, die sich je nach Gewicht unterscheiden: Open, Specific und Certified. Der Abstand zu Personen und Menschenansammlungen ist dabei klar geregelt ist. Die für den Privatgebrauch entscheidende Kategorie Open umfasst drei unterschiedliche Gruppen: Drohnen unter 250 Gramm, unter vier Kilogramm und unter 25 Kilogramm, die nicht höher als 120 Meter und mit Sichtverbindung fliegen dürfen.
Keines dieser unbemannten Luftfahrzeuge darf über Menschenansammlungen betrieben werden. Zu Personen muss bei den mehreren Kilogramm schweren Drohnen ein Mindestabstand von 30 beziehungsweise 150 Metern eingehalten werden. Für die Übergangszeit zwischen Juli 2020 und 2022 gibt es noch eigene Flugregeln in Bezug auf Abstand zu Personen und bebautem Gebiet.
Pilotenlizenz für Gütertransport
Vor allem im gewerblichen Bereich kommen die Kategorien Specific und Certified zum Einsatz. Die Specific-Drohnenkategorie umfasst eine Drohnengröße von bis zu drei Metern. In dieser Kategorie ist eine Risikobewertung über die Austro Control notwendig. Auch hier soll es Standardprozeduren geben, um die Schritte zu vereinfachen, so das Verkehrsministerium. Wird beim Flug eine Landesgrenze überflogen, muss ein Antrag bei dem jeweiligen Staat gestellt werden.
Drohnen über einer Länge von drei Metern, die auch Personen und Güter transportieren dürfen, fallen in die Certified-Kategorie. Dazu gibt es auch vonseiten der EU noch keine ausgearbeiteten Detailregeln. Ohne entsprechende Zulassungsbescheinigung, Betriebsbewilligung und Pilotenlizenz dürfen Drohnen dieser Kategorie nicht geflogen werden. Immerhin bewegen sich diese Luftfahrzeuge bereits im normalen Luftraum.