Australien: Samenspender zum rechtlichen Vater erklärt

Ein Mann, der sich vor mehr als einem Jahrzehnt als Samenspender für eine lesbische Freundin zur Verfügung gestellt hat, ist nach Auffassung des obersten Gerichts in Australien der rechtliche Vater der gemeinsamen Tochter.

Da er in der Geburtsurkunde genannt werde und zudem eine „ausgesprochen enge“ Beziehung zu dem Mädchen unterhalte, habe er bei einem möglichen Umzug des Kindes nach Neuseeland ein Mitspracherecht, befand das Gericht heute.

Der Mann hatte im Jahr 2006 eingewilligt, der lesbischen Freundin sein Sperma für eine künstliche Befruchtung zu geben. Obwohl er und die Frau nicht zusammenlebten, übernahm er nach Auffassung des Gerichts bis heute eine wichtige Rolle bei der „finanziellen Unterstützung, der Erziehung und der allgemeinen Fürsorge“ des Kindes.

Auswirkungen unklar

Probleme gab es erst vor vier Jahren, als die Mutter des Mädchens und ihre Lebenspartnerin nach Neuseeland ziehen wollten. Richterin Margaret Cleary hob nun das Urteil einer niedrigeren Gerichtsinstanz auf, das gegen den Vater entschieden hatte. Sie entschied, dass das Kind in Australien bleiben sollte, um dem Vater ein Besuchsrecht zu ermöglichen.

Ob das Urteil Auswirkungen auf künftige Gerichtsentscheidungen haben wird, war angesichts der besonderen Umstände des Falls unklar.