EuGH-Generalanwalt: Polens Justizreform gegen Unionsrecht

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Evgeni Tanchev, hält die Justizreform der polnischen Regierung für unvereinbar mit Unionsrecht. Die neue Ruhestandsregel verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und die Grundsätze der Unabsetzbarkeit von Richtern und der richterlichen Unabhängigkeit, so Tanchev heute in seinen Schlussanträgen zu dem Verfahren. Der EuGH ist daran nicht gebunden, folgt den Gutachten aber oft.

Die EU-Kommission geht seit Anfang 2016 wegen mehrerer Justizreformen gegen Polen vor. Sie wirft der nationalkonservativen Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben.

Zwei Fälle liegen dem EuGH zur Entscheidung vor. Am kommenden Montag wird ein Urteil des Gerichtshofs zur Herabsetzung des Ruhestandsalters für die Richter am obersten Gericht auf 65 Jahre erwartet. Nach Eilentscheidungen im Oktober und Dezember setzte Polen die Reform der Pensionsregelung bis zum abschließenden Urteil vorläufig außer Kraft. Daneben sind am EuGH auch noch Verfahren zum neuen Disziplinarsystem anhängig, in denen polnische Gerichte den Gerichtshof in Luxemburg anriefen.