Verfahren gegen Salvini wegen Freiheitsberaubung eingestellt

Ein italienisches Gericht hat gestern die Einstellung eines Verfahrens gegen Innenminister und Vizeregierungschef Matteo Salvini wegen Freiheitsberaubung angeordnet. In dem Fall ging es um 47 geflüchtete Menschen, die am 19. Jänner von einem Rettungsschiff der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch vor Libyen gerettet worden waren.

Auf Anordnung Salvinis durften die Menschen tagelang nicht in Italien an Land gehen. Erst nach einer Einigung Roms mit sieben anderen EU-Ländern über ihr weiteres Schicksal konnten sie das Schiff am 31. Jänner in Catania auf Sizilien verlassen.

„Ermittlungen machen mir keine Angst“

„Es ging nicht um Freiheitsberaubung, sondern einfach darum, dass die Regeln respektiert werden“, erklärte Salvini nach der Gerichtsentscheidung. „Der Prozess und die Ermittlungen machen mir keine Angst“, sagte der Minister der fremdenfeindlichen Partei Lega. Er sei „zufrieden“, dass die Justiz „bestätigt, dass Häfen für Piraten geschlossen werden dürfen“.

Italienischen Presseberichten zufolge befand das auf Sizilien tagende Gericht in seiner Urteilsbegründung, dass das unter niederländischer Flagge fahrende Schiff „Sea-Watch 3“ „auf einseitige Weise und ohne Genehmigung der Küstenwache“ in italienische Gewässer eingedrungen sei.

In dem Fall waren auch Ministerpräsident Giuseppe Conte, Vizeregierungschef Luigi Di Maio und Verkehrsminister Danilo Toninelli ins Visier der Justiz geraten. Die Verfahren gegen sie wurden ebenfalls eingestellt.