VfGH prüft „Bundestrojaner“ und Kennzeichenerfassung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich heute in öffentlicher Verhandlung mit dem in der Ära der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossenen „Sicherheitspaket“, das der Polizei verstärkte Überwachungsmöglichkeiten in die Hand gegeben hat. SPÖ und NEOS haben es vor das Höchstgericht gebracht. Ein weiterer Antrag von SPÖ-Bundesräten und -Bundesrätinnen war zuletzt aus Formalgründen zurückgewiesen worden.

Der NEOS-SPÖ-Antrag wendet sich gegen den darin beinhalteten „Bundestrojaner“, der die Durchsuchung verschlüsselt gesendeter oder empfangener Nachrichten durch eine (ohne Wissen des Inhabers installierte) Überwachungssoftware ermöglicht. Im Fokus sind aber auch weitere 2018 beschlossene Polizeibefugnisse, darunter die Möglichkeit zur Videoüberwachung und die anlasslose automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen.

Den Vorsitz in der öffentlichen Verhandlung führt VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter. Er leitet den Gerichtshof interimistisch, weil Präsidentin Brigitte Bierlein Bundeskanzlerin der Übergangsregierung ist und deshalb vorzeitig aus dem VfGH ausschied.