Nationalrat
APA/Hans Punz
Neuwahl

Der Countdown zum Wahlkampfstart

Der Countdown zum Wahlkampfstart läuft: Nächste Woche werden Regierung und Nationalrat die vorgezogene Neuwahl fixieren. Dann steht auch der Fristenlauf fest. Was trocken klingt, ist für die Parteien wichtig: Denn erst am Stichtag beginnt der Zähler für die Wahlkampfkosten zu laufen.

Alle Werbemaßnahmen, die die Parteien derzeit ergreifen – etwa Plakate von ÖVP und SPÖ –, fallen nicht unter die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Wahlkampfausgaben. Diese liegt bei maximal sieben Millionen; die drei größten Parteien hatten diese Obergrenze ja laut eigenen Angaben vor zwei Jahren überschritten, am stärksten die ÖVP (13 Mio. Euro), deutlich die FPÖ (10,7 Mio.), geringfügig die SPÖ (7,4 Mio.).

Im 2012 verabschiedeten Parteiengesetz heißt es in Paragraf 4, Absatz 1 wörtlich: „Jede politische Partei darf für die Wahlwerbung zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder dem Europäischen Parlament maximal 7 Millionen Euro (Anm. 1) aufwenden.“

Werben außerhalb der Frist

Schon bei der letzten Wahl hatten vor allem die drei Großen zwischen dem Bruch der SPÖ-ÖVP-Koalition und dem Stichtag für die Wahl am 15. Oktober teils in großem Umfang Geld in Werbung gesteckt. Einerseits, um die Wochen vor der traditionellen politischen Sommerpause zu nützen. Andererseits, weil eben in dieser Zeit die Ausgaben nicht an den Rechnungshof gemeldet werden müssen. Die Prüfinstanz könnte im Wahlkampf auch für Aufsehen sorgen: Der Rechnungshof will die Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parlamentsparteien zu ihren Wahlkampfausgaben vor zwei Jahren noch vor der kommenden Wahl präsentieren.

Die Aussagen des zurückgetretenen Ex-FPÖ-Vizekanzlers Heinz-Christian Strache im „Ibiza-Video“ zur Umgehung der gesetzlichen Auflagen für Wahlkampfspenden via parteinahen Verein hatten die Debatte über die Transparenz neu entfacht. RH-Chefin Margit Kraker hat die Prüfung priorisiert – und sie fordert zur Stärkung von Transparenz und Demokratie ein echtes Kontrollrecht des Rechnungshofs, das es derzeit nicht gibt.

Parallele zu 2013

Am Mittwoch wird der Wahltermin festgelegt. Als fix gilt, dass es der 29. September sein wird – 82 Tage davor ist der Stichtag, somit Sonntag, 9. Juli. Der Fristenlauf wird damit übrigens identisch mit jenem der Wahl 2013. Auch damals stimmten die Österreicherinnen und Österreicher am 29. September ab. Die Intensivphase des Wahlkampfs wird damit relativ kurz sein, beginnend mit dem Ende der Ferien in Ostösterreich Anfang September.

Der Antrag auf eine Neuwahl wird von Innenminister Wolfgang Peschorn am Mittwoch zunächst im Ministerrat eingebracht. Der Antrag geht dann noch am selben Tag durch den Hauptausschuss des Nationalrats, um dann im Plenum beschlossen zu werden.

Der damalige Gruenen-Chef Alexander Van der Bellen sowie BM Werner Faymann, BM Josef Proell, BM Martin Bartenstein und VK Wilhelm Molterer am Mittwoch, 24. September 2008, im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates im Parlament in Wien
APA/Roland Schlager
Die Marathonnacht 2008: SPÖ-Spitzenkandidat Werner Faymann, die Minister Josef Pröll und Martin Bartenstein (beide ÖVP) und ÖVP-Spitzenkandidat Wilhelm Molterer. Im Vordergrund Alexander Van der Bellen – damals noch grüner Klubchef.

Warnung vor Wahlzuckerln

SPÖ und FPÖ hatten sich für den 29. September starkgemacht. ÖVP und NEOS hatten einen früheren Termin favorisiert und argumentiert, damit werde der Wahlkampf kürzer. Außerdem solle damit eine Wiederholung von 2008 vermieden werden. Selbst Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte während des Entlassungs- und Angelobungsreigens vor wenigen Wochen vor einer Wiederholung von 2008 gewarnt. Damals waren in einer Parlamentssitzung wenige Tage vor der Wahl noch milliardenschwere Maßnahmen, die als Wahlzuckerln gedacht waren, beschlossen.

In einer 19-stündigen Marathonsitzung, die bis in die Morgenstunden dauerte, wurden am 24. September 2008 unter anderem eine Pensions- und Pflegegelderhöhung, eine 13. Rate der Familienbeihilfe, eine Verlängerung der Hacklerregelung, die Abschaffung der Studiengebühren und ein Heizkostenzuschuss für Pensionisten beschlossen.

Bei der letzten Nationalratssitzung Mitte Juni wurden zahlreiche Gesetzesinitiativen eingebracht, weitere könnten nächste Woche noch dazukommen. 31 Fristsetzungsanträge wurden beschlossen – Initiativen, die per Fristsetzung den zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, beschlossen zu werden. Denn selbst wenn sich der Ausschuss nicht mehrheitlich auf einen Gesetzestext einigt, wird trotzdem im Plenum, in dem derzeit das „freie Spiel der Kräfte“ herrscht, darüber abgestimmt.