„Sea-Watch 3“ darf nicht in Italien anlegen

Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erneut eine Niederlage einstecken müssen. Der Gerichtshof kam dem Eilantrag des Rettungsschiffes „Sea-Watch 3“, in Italien anlegen zu dürfen, heute nicht nach. Die italienischen Behörden müssten Geflüchteten, die wegen ihres Alters oder Gesundheitszustandes besonderen Schutz brauchten, aber weiterhin Unterstützung zukommen lassen, so der Gerichtshof.

Das Schiff hatte die Migrantinnen und Migranten vor rund zwei Wochen vor Libyen aufgenommen und wartet seitdem mit 42 Geflüchteten an Bord vergeblich vor der sizilianischen Insel Lampedusa auf eine Einfahrtserlaubnis.

Kranke verließen das Boot bereits

Da es an Bord keine Menschen mehr gebe, die auf dem Schiff gefährdet seien, werde derzeit kein Grund für die Anwendung der Maßnahmen gesehen, hieß es in der Begründung der Entscheidung. Familien, Schwangere und Kranke hätten das Boot bereits verlassen können.

Die Kapitänin des Rettungsschiffes, Carola Rackete, sowie rund 40 Menschen an Bord hatten nach EGMR-Angaben Anträge auf eine einstweilige Maßnahme gestellt, in Italien an Land gehen zu dürfen. Nach diesem Verfahren kann der Gerichtshof in Fällen drohender Menschenrechtsverletzungen einschreiten und Staaten anweisen, Abhilfe zu schaffen.

Salvini sieht sich bestätigt

Die Entscheidung des EGMR zeige, „dass niemand Verantwortung übernehmen will“, sagte Sea-Watch-Sprecher Ruben Neugebauer. Das sei aber zwingend notwendig: Die Situation könne nicht ewig andauern, denn die Lage auf dem Schiff spitze sich immer weiter zu, so Neugebauer.

Italiens Innenminister Matteo Salvini sah in der Entscheidung eine Bestätigung seines Kurses. „Geschlossene Häfen für Menschenschlepper und ihre Komplizen“, erklärte er. In dieser Hinsicht gebe es kein Zurück.