Keine zweite rechte Fraktion im EU-Parlament

Die Zusammensetzung des künftigen EU-Parlaments steht fest: Die Europäische Volkspartei (EVP) als stärkste Fraktion besteht aus 182 Mandatarinnen und Mandataren und zählt somit um 28 Abgeordnete mehr als die Sozialdemokraten, die auf 154 Sitze kommen. Durchaus überraschend ist, dass die EFDD als eine der beiden Rechtsfraktionen vorerst nicht zustande kommt.

Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 25. Juni. Denn bis gestern mussten die Fraktionen ihre jeweilige Zusammensetzung für die konstituierende Sitzung des Europaparlaments bekanntgeben. Im Laufe der Legislaturperiode kann es aber laufend zu Änderungen kommen, auch neue Fraktionen können gebildet werden.

Zu wenige Länder beteiligt

Bei der Liste für die konstituierende Sitzung scheint die EFDD (Europa der Freiheit und direkten Demokratie) jedenfalls nicht auf. Ihr gehörten bisher etwa Nigel Farages Brexit-Partei und die Fünf-Sterne-Bewegung aus Italien an. Sie hätten gemeinsam weit mehr als die nötigen 25 Abgeordneten, die es für die Bildung einer Fraktion braucht.

Dem Vernehmen nach ist die EFDD aber an der zweiten Voraussetzung gescheitert, wonach die Mandatare aus mindestens sieben EU-Staaten kommen müssen. Dadurch, dass einige EFDD-Mitglieder bei der EU-Wahl nicht wiedergewählt wurden und andere kürzlich in die neue Rechtsfraktion Identität und Demokratie (ID) wechselten, kam die erforderliche Ländervielfalt nicht mehr zustande. Die Brexit- und Fünf-Sterne-Abgeordneten gehören somit bis auf weiteres der Riege der fraktionslosen Abgeordneten an.