EuGH macht strenge Vorgaben bei Messung der Luftqualität

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat strenge Vorgaben für die Messung von Luftschadstoffen in Städten gemacht. Der EuGH entschied heute, dass eine Überschreitung der Grenzwerte schon an einer einzelnen Station ausreiche und keine Mittelwerte gebildet werden könnten. Bürgerinnen und Bürger könnten zudem die Standortwahl der Messstationen von Gerichten überprüfen lassen.

Der EuGH verwies ausdrücklich auf strenge Vorgaben in der maßgeblichen EU-Richtlinie. Die Regelungen enthielten einige „klare, präzise und nicht an Bedingungen geknüpfte Verpflichtungen“, auf die sich Bürger gegenüber dem Staat berufen könnten, erklärte der Gerichtshof. Das gelte insbesondere für die Verpflichtung, Messstellen so einzurichten, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern.

Nationale Maßnahmen erfordert

Die nationalen Gerichte müssten die Einhaltung dieser Verpflichtungen überprüfen können, stellten die Luxemburger Richter fest. Sie seien auch befugt, gegenüber den nationalen Behörden „alle erforderlichen Maßnahmen“ zu ergreifen.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Rechtsstreit in Belgien. Mehrere Einwohner der Region Brüssel-Hauptstadt sowie die Umweltorganisation ClientEarth streiten mit der Regionalverwaltung darüber, ob ein ausreichender Luftqualitätsplan erstellt wurde. Ein Gericht in Brüssel bat den EuGH um Auslegung des Unionsrechts.