Neue E-Autos ab Montag nur noch mit Geräuschen

Am Montag tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die sich mit den Geräuschen von E-Autos beschäftigt. Die an sich nahezu geräuschlosen Fahrzeuge können zur Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger werden, wenn sie nicht gehört werden. Mit dieser Typengenehmigungsverordnung muss nun EU-weit in jedem neu typisierten E-Auto eine akustische Warneinrichtung eingebaut sein, also ein künstliches Motorengeräusch.

Das gilt für Geschwindigkeiten bis 20 km/h. Darunter, also beim Anfahren, Ein- und Ausparken sowie in Begegnungszonen, sind E-Autos einfach zu leise. Ab einem Tempo von rund 30 km/h machen Reifenabrieb und Wind genügend Geräusche.

Das Warnsystem AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) muss dabei ein Geräusch von sich geben, das einem herkömmlichen Auto mit Verbrennungsmotor ähnelt. Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs begrüßte gestern die Verordnung, die zu praktisch keiner Erhöhung des Verkehrslärms beitragen werde, hieß es in einer Aussendung.

AVAS sei für Blinde und Sehbehinderte ein „überlebenswichtiger Sicherheitsaspekt“. Die Gemeinschaft forderte zudem, dass auch andere geräuscharme Fahrzeuge akustisch wahrnehmbar gemacht werden.